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Laut Gesetzentwurf der Staatsregierung wurden ab 01.02.2019 Art.37 und Art.41 BayEUG dahingehend geändert, dass alle Kinder, die im „Einschulungskorridor“ von drei Monaten zwischen dem 01. Juli und dem 30. September geboren sind, eingeschult werden können. Die Entscheidung liegt bei den Eltern, die Schule berät die Eltern bei der Einschreibung oder vorher mit Hilfe eines Screenings oder Schulspiels. Die Eltern müssen die Schule bis spätestens 10. April (im Jahr 2020 bis 14. April - siehe KMS vom 03.12.2019 zum Ende der Mitteilungsfrist im Jahr 2020) schriftlich informieren, wenn sie ihr Kind noch nicht einschulen wollen.
Zurückgestellt werden nur die Kinder, die vor dem 01. Juli geboren sind. Sie werden bei der Art der Einschulung als „Rücksteller“ eingetragen.
Diese Daten pflegen Sie im Schülermodul auf dem Reiter Ein/Austritt des jeweiligen Schülers. (Einschulungsarten
HINWEIS: Die neue Ersteinschulungsart für die Schüler im Einschulungskorridor ist ab Schuljahr 2020/21 (momentan das Planungsschuljahr) neu gültig. Die Fehlermeldung: F_sd_sch_ersteinschulungsart_0002 wird demnach rechtzeitig zur US 2020/21 angepasst werden. Solange können Sie diese Fehlermeldung bei sich einfach ignorieren. Die Fehlermeldung wird auch nicht zur Abgabe der UP 2020 aufgerufen und verhindert eine UP-Abgabe demnach auch nicht. Da die Förderzentren momentan noch die US 2019/20 mit ASV abgeben, erfolgt die PL-Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Kinder, die den Einschulungskorridor wahrnehmen, werden getrennt nach m/w bei den Summendaten zur US erfasst.
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