Soweit Personal, das bei einem externen Kooperationspartner angestellt ist, im Rahmen der Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen meldepflichtig ist, sind im Allgemeinen folgende Dienstverhältnisattribute anzugeben:
Zusätzlich ist bei jedem Unterrichtselement, in dem externes Personal eingesetzt ist, die Unterrichtseigenschaft externes Personal (Kürzel EPK) einzutragen.
Bei Einsatz an mehreren Schulen ist als Stammschule die Schule des überwiegenden Einsatzes einzutragen.