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gms:joa:import [15.07.2021 22:29] richard.rembergergms:joa:import [19.05.2022 15:41] ludwig.grill
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 ~~NOTOC~~ ~~NOTOC~~
-===== Import und Verwendung der Daten======+===== Import und Verwendung der Daten aus dem ms_xx Verfahren======
  
 ==== Weitergabe der Daten ==== ==== Weitergabe der Daten ====
  
-  * Die Mittelschulen leiten bitte bis zum jeweils gesetzen Termin den Datenträger (mit der Datei **XXXX.csv** (//XXXX = Schulnummer//an das zuständige Schulamt weiter. Ein Versenden der Datei per E-Mail über eine gesicherte Datenverbindung (z. B. OWAist ebenfalls möglich. **Achten Sie beim Versand über OWA bitte darauf, dass Sie auch die OWA Email-Adresse** (Sxxx@schulen.bayern.de - //xxx// steht für die Nummer des Schulamtes) **Ihres Schulamtes verwenden!**+  * Die Mittelschulen leiten bitte bis zum jeweils gesetzen Termin, z.B. dem 15.07., die XLS-Datei mit dem Namen "Schueler_Stammdatenexport_1234.xls" auf einem gesichteren Datenträger oder via OWA an die zuständige(nBerufsschule(n) weiterDer Namensbestandteil **1234** steht jeweils für die Schulnummer der übermittelnden Mittelschule. 
 +  Weitere Informationen entnehmen Sie der ASV-Dokumentation der Berufsschule.
  
-  * Das Schulamt übermittelt die Daten möglichst bis zum hier gesetzten Termin an die federführende Berufsschule. 
  
-  * Die federführende Berufsschule wertet die Daten aus und gibt diese ggf. an die zuständige Berufsschule weiter. 
- 
-==== Import der Daten in WinSV (für Berufsschulen) ==== 
-{{:alle:joa2.jpg?nolink&400 |}}Berufsschulen führen den Import der Daten in WinSV bitte über das **Pflegemenü** "//Import von eigener Schule//" aus. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass der Datenpfad unten richtig angegeben ist, z.B. //**c:\XXXX.CSV**// (XXXX steht für die Schulnummer bzw. den Namen der Import-Datei). 
- 
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-==== Weitere Verwendung der Daten ==== 
-  * Auf Grundlage der übermittelten Daten lädt die Berufsschule die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz ein und überwacht die Einhaltung der Berufsschulpflicht. 
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-  * Jugendliche, die zwischenzeitlich nachweislich einen Ausbildungsplatz erhalten haben oder der Berufsschulpflicht in einer schulischen Maßnahme nachkommen, werden von der Liste gestrichen. 
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-  * Die Mittelschulen und Schulämter stellen sicher, dass die erhobenen Daten nach Abruf des Schülerbogens durch die aufnehmende Berufsschule bzw. Verständigung der Kreisverwaltungsbehörde gelöscht werden. 
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-  * Die Berufsschulen löschen die Datensätze nachdem der Verbleib der Jugendlichen geklärt ist, spätestens aber zum Ende des jeweiligen Schuljahres.