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gms:klassen:klassenarten:gs_jahrgangskombinierteklasse [06.02.2021 16:58] volker.knuepfinggms:klassen:klassenarten:gs_jahrgangskombinierteklasse [20.02.2021 17:14] nicole.hohmann
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 [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-9|§ 9 (2) MSO]], [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-7|§ 7 GrSO]], KMS vom 27.6.2005 [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-9|§ 9 (2) MSO]], [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-7|§ 7 GrSO]], KMS vom 27.6.2005
   
-Die Grund- und Mittelschulen sind so einzurichten, dass die Schüler grundsätzlich auf Jahrgangsklassen verteilt sind. Bei besonderen örtlichen Gegebenheiten können an den Grundschulen zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. +Die Grund- und Mittelschulen sind so einzurichten, dass die Schüler grundsätzlich auf Jahrgangsklassen verteilt sind. Bei besonderen örtlichen Gegebenheiten können an den Grundschulen zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. Die Schülerzahl soll 25 nicht überschreiten. Falls erforderlich, ist jedoch auch hier eine Überschreitung zulässig, die allerdings nicht an der Höchstgrenze von 29 oder 30 Schülern liegen sollte. Für Mittelschulen ist die Bildung von jahrgangskombinierten Klassen nicht vorgesehen. Jahrgangskombinierter Unterricht darf aber auch hier erteilt werden.
-Für Mittelschulen ist die Bildung von jahrgangskombinierten Klassen nicht vorgesehen. Jahrgangskombinierter Unterricht darf aber auch hier erteilt werden. Die Schülerzahl soll 25 nicht überschreiten. Falls erforderlich, ist jedoch auch hier eine Überschreitung zulässig, die allerdings nicht an der Höchstgrenze von 29 oder 30 Schülern liegen sollte. +