==== rechtliche Grundlagen zur Einrichtung von jahrgangskombinierten Klassen ====
==== rechtliche Grundlagen zur Einrichtung von jahrgangskombinierten Klassen ====
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[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G3|§ 9 (2) MSO]], [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-7|§ 7 GrSO]], KMS vom 27.6.2005
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[[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G3|§ 9 (2) MSO]], [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-7|§ 7 GrSO]], KMS vom 27.6.2005
Die Grund- und Mittelschulen sind so einzurichten, dass die Schüler grundsätzlich auf Jahrgangsklassen verteilt sind. Bei besonderen örtlichen Gegebenheiten können an den Grundschulen zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.
Die Grund- und Mittelschulen sind so einzurichten, dass die Schüler grundsätzlich auf Jahrgangsklassen verteilt sind. Bei besonderen örtlichen Gegebenheiten können an den Grundschulen zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.