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gms:klassen:klassenarten:gs_partnerklasse [23.10.2016 17:17] – marion.otto | gms:klassen:klassenarten:gs_partnerklasse [20.03.2022 16:20] – nicole.hohmann | ||
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- | ====== GS - Partnerklasse | + | ~~NOTOC~~ |
+ | <WRAP justify 1000px> | ||
+ | ===== Grundschule | ||
- | ==Art. 30a (7, | + | ==== Rechtsgrundlage nach Art. 30a (7,9) BayEUG ==== |
+ | [[https:// | ||
=== Grundsätze === | === Grundsätze === | ||
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3.) Die schulorganisatorische Zuordnung der Klasse bleibt unberührt. Die Partnerklasse ist somit schulrechtlich | 3.) Die schulorganisatorische Zuordnung der Klasse bleibt unberührt. Die Partnerklasse ist somit schulrechtlich | ||
- | weiterhin Klasse ihrer Förderschule bzw. Grund-bzw. Mittelschule.\\ | + | weiterhin Klasse ihrer Förderschule bzw. Grund- bzw. Mittelschule.\\ |
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4.) Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren mit einer Partnerklasse der jeweils | 4.) Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren mit einer Partnerklasse der jeweils | ||
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6.) Partnerklassen sind bei allen Förderschwerpunkten möglich. \\ | 6.) Partnerklassen sind bei allen Förderschwerpunkten möglich. \\ | ||
- | ==Art. 43 (4) Satz3 BayEUG== | + | ==== Rechtsgrundlage nach Art. 43 (4) Satz 3 BayEUG ==== |
+ | [[https:// | ||
7.) Die Regierung kann Schüler zum Besuch einer Partnerklasse einer anderen Förderschule unter Berücksichtigung | 7.) Die Regierung kann Schüler zum Besuch einer Partnerklasse einer anderen Förderschule unter Berücksichtigung | ||
der Schülerbeförderungskosten in besonderen Fällen zuweisen.\\ | der Schülerbeförderungskosten in besonderen Fällen zuweisen.\\ | ||
- | ==KMS vom 06.07.2007 == | + | ==== Rechtsgrundlage nach KMS vom 06.07.2007 |
=== Errichtung === | === Errichtung === | ||
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=== Schülerbeförderung === | === Schülerbeförderung === | ||
+ | 1.) Für die Schülerbeförderung bleibt der Schulaufwandsträger bzw. Schulträger der Stammschule zuständig. \\ | ||
+ | 2.) Wenn eine eigene Beförderung zwischen Förderschule und Grund- bzw. Mittelschule erforderlich wird, sollen die zusätzlichen Aufwendungen so gering wie möglich bleiben. Bei öffentlichen Schulen muss der Schulaufwandsträger beteiligt werden, der auch über die Gestaltung der zusätzlichen Schülerbeförderung entscheidet. Bei privaten Schulen können vom Staat regelmäßig nur die zusätzlichen Aufwendungen für je eine Sammelfahrt am Morgen zur Gastschule und am Mittag zur Stammschule übernommen werden. Ein eigenes Beförderungssystem kommt nur in Betracht, wenn den Sammelfahrten gegenüber keine wesentlichen Mehrkosten entstehen. \\ | ||
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+ | === Status der Schüler, Leistungsnachweise, | ||
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+ | 1.) Die Schüler in der Partnerklasse behalten ihren schulrechtlichen Status bei ihrer Stammschule bei. \\ | ||
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+ | 2.) Für Leistungsnachweise, | ||
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+ | === Lehrpersonal und Pflegepersonal === | ||
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+ | 1.) Der Unterricht in der Partnerklasse wird vom Lehrpersonal der Stammschule erteilt. Bei gemeinsamen Unterrichtsveranstaltungen wirken die Lehrkräfte der Partnerklassen zusammen. \\ | ||
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+ | 2.) Werden pflegebedürftige Schüler in der Partnerklasse unterrichtet, | ||
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+ | ==== Eintrag der Partnerklasse GS in ASV ==== | ||
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+ | Im Modul //Klassen// öffnet man den Reiter // | ||
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