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gms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_ma [19.06.2017 17:42] – [Vorgehensweise in ASV] thomas.stallingergms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_ma [31.01.2020 10:47] – [MSO § 29 bis § 33] scheglmannr
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 +~~NOTOC~~
 ====== MS - Prüfungsteilnehmer MSA ====== ====== MS - Prüfungsteilnehmer MSA ======
 ===== Rechtliche Grundlagen ===== ===== Rechtliche Grundlagen =====
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 ==== MSO § 29 bis § 33 ==== ==== MSO § 29 bis § 33 ====
-[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G6_3]]+[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G5_3]]
 ===== Voraussetzungen ===== ===== Voraussetzungen =====
 Der Mittlere Schulabschluss an der Mittelschule (MSA) ist die Abschlussprüfung aller Schüler der 10. Jahrgangstufe des M-Zuges an der Mittelschule. Der Mittlere Schulabschluss an der Mittelschule (MSA) ist die Abschlussprüfung aller Schüler der 10. Jahrgangstufe des M-Zuges an der Mittelschule.
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 ==== Abschlussprüfung vorbereiten ==== ==== Abschlussprüfung vorbereiten ====
  
 +Weitere Informationen erhalten Sie [[gms:ap:ma|hier]].