https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-7a
(4) 1 Die Mittelschule verleiht in der Jahrgangsstufe 9 den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind; Schülerinnen und Schüler, die an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, können auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben.
Der Mittlere Schulabschluss an der Mittelschule (MSA) ist die Abschlussprüfung aller Schüler der 10. Jahrgangstufe des M-Zuges an der Mittelschule.
Die Abschlussprüfung umfasst für alle Schülerinnen und Schüler die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie eine Projektprüfung gemäß § 29 Abs. 1-4.
Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist.
Fach | Art |
---|---|
Deutsch | schriftlich und mündlich (Referat) |
Mathematik | schriftlich |
Englisch | schriftlich und mündlich |
Projektprüfung | praktisch |
extern: NT; GPG | mündlich |
Die schriftliche Leistung wird im Verhältnis zur mündlichen Prüfung im Fach Deutsch 3:1, im Fach Englisch 2:1 gewichtet.
Die Projektprüfung wird doppelt gewichtet.
Die Gesamtnote wird in den Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt.
In den Prüfungsfächern gibt in der Regel die Prüfungsnote den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung der Schülerin oder des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote.
Fach | Jahresfortgangsnote | Prüfungsnote | Gesamtnote |
---|---|---|---|
Deutsch | einzeln | einzeln | |
Mathematik | einzeln | einzeln | |
Englisch | einzeln | einzeln | |
WiB+Projekt / Projektprüfung | jeweils einzeln | doppelt |
Auf Grund der Gesamtnoten entscheidet der Prüfungsausschuss über das Bestehen der Abschlussprüfung. Sie ist nicht bestanden bei
*Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Fachs Sport.
Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach oder Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern kann vom Prüfungsausschuss Notenausgleich gewährt werden, wenn sie
erreicht haben. Die Gesamtnote im AWT-Projekt ist als Gesamtnote in zwei Abschlussfächern zu werten.
siehe: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-31
(4) Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen,
Im Projekt findet keine mündliche Prüfung statt. Die Note der mündlichen Prüfung wird im Verhältnis zur Prüfungsnote (Satz 1 Nr. 1) oder zur Jahresfortgangsnote (Satz 1 Nr. 2) 1:2 gewichtet.
Laut § 64 der Volksschulordnung muss folgendes beachtet werden: Sofern die „anderen Bewerber“ Schüler sind, müssen sie sich jedoch mindestens in der Jahrgangsstufe 10 befinden. Der Antrag ist unter Angabe des gewählten Wahlpflichtfaches bis zum 1. März an der Mittelschule zu stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gegenstand der Abschlussprüfung sind die 6 Prüfungsfächer: - Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. Muttersprache) - Projektprüfung - Geschichte/Politik/Geographie (GPG) und Natur und Technik (NT) als jeweils 15 minütige mündliche Prüfung
Die Gesamtnoten der Abschlussfächer ergeben sich bei externen Prüflingen ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.