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gms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_qa [15.07.2019 23:00] – [Tabelle] nicole.hohmanngms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_qa [18.11.2021 08:08] volker.knuepfing
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 ~~NOTOC~~ ~~NOTOC~~
-====== MS - Prüfungsteilnehmer QA ======+<WRAP justify 1000px> 
 +---- 
 +<WRAP group 1200px> 
 +<WRAP half column> 
 +<- [[gms:klassen:klassenarten:ms_deutschklasse|Zurück zu: MS Deutschklasse]] 
 +</WRAP> 
 +<WRAP half column rightalign> 
 +[[gms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_ma|Weiter zu: MS Externe Prüfungsteilnehmer MA]] -> 
 +</WRAP> 
 +</WRAP> 
 +---- 
 +===== MS - Prüfungsteilnehmer QA =====
  
-===== Rechtliche Grundlagen =====+==== Rechtliche Grundlagen ====
                
-==== Art. 7a BayEUG ====+=== Art. 7a BayEUG ===
  
 [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-7a|http://www.gesetze-bayern.de BayEUG]] [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-7a|http://www.gesetze-bayern.de BayEUG]]
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 (4) 1 Die Mittelschule verleiht in der Jahrgangsstufe 9 den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind; Schülerinnen und Schüler, die an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, können auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben.  (4) 1 Die Mittelschule verleiht in der Jahrgangsstufe 9 den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind; Schülerinnen und Schüler, die an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, können auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben. 
  
-==== MSO § 23 bis § 28 ====+=== MSO § 23 bis § 28 ===
 [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G5_2]] [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G5_2]]
-===== Voraussetzungen =====+ 
 +==== Voraussetzungen ====
  
 Der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule erfolgt aufgrund einer freiwilligen, besonderen Leistungsfeststellung. Der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule erfolgt aufgrund einer freiwilligen, besonderen Leistungsfeststellung.
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 Weitere Informationen erhalten Sie [[gms:ap:qa|hier]]. Weitere Informationen erhalten Sie [[gms:ap:qa|hier]].
 +
 +</WRAP>