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===== MS - Schüler im Schulverbund =====
===== MS - Schüler im Schulverbund =====
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§ 9 Klassen- und Gruppenbildung, Wahlpflichtfächer, Arbeitsgemeinschaften, Besuch eines offenen Ganztagsangebots, besondere Fördermaßnahmen
§ 9 Klassen- und Gruppenbildung, Wahlpflichtfächer, Arbeitsgemeinschaften, Besuch eines offenen Ganztagsangebots, besondere Fördermaßnahmen
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(3) <sup>1</sup>Unterricht in Wahlpflichtfächern und Wahlfächern kann klassenübergreifend, in besonderen Fällen auch jahrgangsstufenübergreifend eingerichtet werden; soweit erforderlich kann er auch für Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen gemeinsam durchgeführt werden.<sup>2</sup>Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen können klassen- und jahrgangsstufenübergreifend und auch nur für Teile des Schuljahres eingerichtet werden. <sup>3</sup>Über die Einrichtung von Wahlpflichtfächern, Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen entscheidet die Lehrerkonferenz. <sup>4</sup> In Schulverbünden nach Art. 32a Abs. 3 und 4 BayEUG erfolgt die Einrichtung von Wahlpflichtfächern der Berufsorientierung in Abstimmung mit den anderen Schulen im Verbund.
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(3) <sup>1</sup>Unterricht in Wahlpflichtfächern und Wahlfächern kann klassenübergreifend, in besonderen Fällen auch jahrgangsstufenübergreifend eingerichtet werden; soweit erforderlich kann er auch für Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen gemeinsam durchgeführt werden. <sup>2</sup>Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen können klassen- und jahrgangsstufenübergreifend und auch nur für Teile des Schuljahres eingerichtet werden. <sup>3</sup>Über die Einrichtung von Wahlpflichtfächern, Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen entscheidet die Lehrerkonferenz. <sup>4</sup> In Schulverbünden nach Art. 32a Abs. 3 und 4 BayEUG erfolgt die Einrichtung von Wahlpflichtfächern der Berufsorientierung in Abstimmung mit den anderen Schulen im Verbund.
Wie die Verbundschüler in ASV gepflegt werden, erfahren Sie [[alle:schueler:unterricht_andere_schule:unterricht_andere_schule|hier]].
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Die Klasse mit dem Merkmal //KOPSCH// hat nichts mit einer Kooperationsklasse zu tun, wie sie im GS-Bereich beschrieben wird. Der Begriff Kooperationsschüler, wie er hier vom Programm verwendet wird, ist hier missverständlich und mit Verbundschüler zu übersetzen.