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gms:klassen:klassenarten:ms_schueler_im_schulverbund [31.08.2018 10:11] ralph.weingms:klassen:klassenarten:ms_schueler_im_schulverbund [12.05.2023 18:21] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +[[gms:klassen:klassenarten:ms_vorbereitungsklasse|Weiter zu: MS Vorbereitungsklasse]] ->
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 ===== MS - Schüler im Schulverbund ===== ===== MS - Schüler im Schulverbund =====
  
-Bei Schulen, die mit anderen Schulen zu einem Schulverbund zusammengeschlossen sind, können Schüler aus den Schulen, in denen keine ausreichend große Gruppen in einem Fach gebildet werden können, den Unterricht an einer der zum Verbund gehörenden Schule besuchen.+Bei Schulen, die mit anderen Schulen zu einem Schulverbund zusammengeschlossen sind, können Schüler aus den Schulen, in denen keine ausreichend großen Gruppen in einem Fach gebildet werden können, den Unterricht an einer der zum Verbund gehörenden Schule besuchen.
  
-Dazu die MSO:+Dazu die [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-9|MSO §9:]] \\ 
 +Klassen- und Gruppenbildung, Wahlpflichtfächer, Arbeitsgemeinschaften, Besuch eines offenen Ganztagsangebots, besondere Fördermaßnahmen
  
-§ 9 Klassen- und Gruppenbildung, Wahlpflichtfächer, Arbeitsgemeinschaften, Besuch eines offenen Ganztagsangebots, besondere Fördermaßnahmen +(3) <sup>1</sup>Unterricht in Wahlpflichtfächern und Wahlfächern kann klassenübergreifend, in besonderen Fällen auch jahrgangsstufenübergreifend eingerichtet werden; soweit erforderlich kann er auch für Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen gemeinsam durchgeführt werden. <sup>2</sup>Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen können klassen- und jahrgangsstufenübergreifend und auch nur für Teile des Schuljahres eingerichtet werden. <sup>3</sup>Über die Einrichtung von Wahlpflichtfächern, Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen entscheidet die Lehrerkonferenz. <sup>4</sup>In Schulverbünden nach Art. 32a Abs. 3 und 4 BayEUG erfolgt die Einrichtung von Wahlpflichtfächern der Berufsorientierung in Abstimmung mit den anderen Schulen im Verbund.
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-(3) <sup>1</sup>Unterricht in Wahlpflichtfächern und Wahlfächern kann klassenübergreifend, in besonderen Fällen auch jahrgangsstufenübergreifend eingerichtet werden; soweit erforderlich kann er auch für Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen gemeinsam durchgeführt werden. <sup>2</sup>Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen können klassen- und jahrgangsstufenübergreifend und auch nur für Teile des Schuljahres eingerichtet werden. <sup>3</sup>Über die Einrichtung von Wahlpflichtfächern, Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen entscheidet die Lehrerkonferenz. <sup>4</sup> In Schulverbünden nach Art. 32a Abs. 3 und 4 BayEUG erfolgt die Einrichtung von Wahlpflichtfächern der Berufsorientierung in Abstimmung mit den anderen Schulen im Verbund.+
  
 Wie die Verbundschüler in ASV gepflegt werden, erfahren Sie [[alle:schueler:unterricht_andere_schule:unterricht_andere_schule|hier]]. Wie die Verbundschüler in ASV gepflegt werden, erfahren Sie [[alle:schueler:unterricht_andere_schule:unterricht_andere_schule|hier]].