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- | ===(1) Die besondere Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule umfasst=== | ||
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- | 1. für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Fächer Deutsch und Mathematik und eine Projektprüfung, | ||
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- | 2. nach Wahl der Schülerin oder des Schülers eines der Fächer Englisch, Physik/ | ||
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- | 3. nach Wahl der Schülerin oder des Schülers eines der Fächer Religionslehre, | ||
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- | === (2) 1 Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache === | ||
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- | tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten an die Stelle des Fachs Englisch das Fach Muttersprache, | ||
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- | === (3) 1 Die besondere Leistungsfeststellung besteht === | ||
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- | 1. aus einem schriftlichen Teil in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik/ | ||
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- | 2. zusätzlich aus einem mündlichen Teil in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache, | ||
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- | 3. aus einem praktischen Teil in den Fächern Sport, Musik, Kunst, Informatik, Werken/ | ||
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- | 4. aus einer Projektprüfung mit schriftlichen, | ||
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- | 2 Schülerinnen und Schüler, die nicht die nach § 60 Abs. 5 erforderliche Gesamtbewertung erzielt haben, können sich einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik oder in einem von beiden unterziehen. | ||
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- | === (4) 1 Die Schülerinnen und Schüler können sich auch nur in einem oder mehreren der Fächer Englisch, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung und Werken/ | ||
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- | === (5) Die Aufgaben werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache durch das Staatsministerium in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt. === | ||
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- | === (6) Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im Rahmen der Lehrpläne der Jahrgangsstufe 9 gestellt. === | ||
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- | === (7) 1 Die Arbeitszeit beträgt === | ||
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- | 1. in den Fächern Deutsch und Muttersprache je 180 Minuten, | ||
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- | 2. im Fach Deutsch als Zweitsprache im schriftlichen Teil 110 Minuten und im mündlichen Teil 15 Minuten, | ||
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- | 3. im Fach Mathematik 100 Minuten, | ||
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- | 4. im Fach Englisch im schriftlichen Teil 90 Minuten und im mündlichen Teil 15 Minuten, | ||
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- | 5. in den Fächern Physik/ | ||
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- | 6. in den Fächern Religionslehre und Ethik je 50 Minuten, | ||
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- | 7. im schriftlichen Teil des Fachs Sport 30 Minuten, | ||
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- | 8. im Fach Musik 30 Minuten, | ||
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- | 9. in den Fächern Kunst und Werken/ | ||
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- | 10. im Fach Informatik 120 Minuten, | ||
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- | 11. im Fach Buchführung 60 Minuten, | ||
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- | 12. im praktischen Teil der Projektprüfung im Fach Technik 240 Minuten, im Fach Wirtschaft 120 Minuten und im Fach Soziales 150 Minuten; die Feststellungskommission kann für notwendige Phasen der Kommunikation der Gruppenmitglieder untereinander einen Zeitzuschlag von bis zu 20 Minuten gewähren und die Arbeitszeit in den übrigen Teilen der Projektprüfung bestimmen. | ||
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- | 2 Die Dauer der zusätzlichen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik beträgt je zehn Minuten. | ||
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- | === (8) Im mündlichen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Englisch können mehrere Schülerinnen und Schüler zusammengefasst werden. === |