Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gern. Art. 7 Abs. 3 GG.“
Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gern. Art. 7 Abs. 3 GG.“
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==== Hinweis zur aktuellen Eintragungspraxis in der ASV: ====
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==== Hinweise zur aktuellen Eintragungspraxis in der ASV: ====
* Zum "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" wird es kein eigenes Fach geben.\\
* Zum "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" wird es kein eigenes Fach geben.\\
* Geben Sie im Modul //Schüler// auf dem Reiter //Unterricht// jeweils das Fach an, das der Mehrheitskonfession (und auch der Konfession der unterrichtenden Lehrkraft) entspricht.\\
* Geben Sie im Modul //Schüler// auf dem Reiter //Unterricht// jeweils das Fach an, das der Mehrheitskonfession (und auch der Konfession der unterrichtenden Lehrkraft) entspricht.\\
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=== Hinweis: ===
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Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach "katholische Religion" im Rahmen dieses Modellversuchs unterrichtet wird, würde dann das Fach "Katholischer Religionsunterricht" im Zeugnis stehen. Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstextes des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" handelt.
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Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach "katholische Religion" im Rahmen dieses Modellversuchs unterrichtet wird, würde dann das Fach "Katholischer Religionsunterricht" im Zeugnis stehen. Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" handelt.