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Klassen Vorbereitungsklasse

Grundlage nach Art. 7a BayEUG

Zum Schuljahr 2012/13 wurde das Angebot der Vorbereitungsklassen als Regelangebot in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 7a BayEUG) aufgenommen.
Es stellt für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ein weiteres Angebot dar, in zwei zusätzlichen Schuljahren den Mittleren Schulabschluss zu erwerben.

Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Art 7a Abs. 2 BayEUG) mit einer Gesamtnote nicht schlechter als 2,5.

Darüber hinaus erwarten die meisten Schulen im Fach Englisch im Abschlusszeugnis mindestens die Note 3.
Falls dies nicht der Fall sein sollte oder beim Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule das Fach Deutsch als Zweitsprache gewählt wurde, muss in der Regel ein Aufnahmegespräch stattfinden. In diesen Fällen entscheidet die Schulleitung.

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist. (§ 64 Abs.2 MSO)

Altersbegrenzung

Der Zugang in die Vorbereitungsklasse muss spätestens im 11. Schulbesuchsjahr erfolgen. Der Bewerber soll dabei nicht älter als 17 Jahre sein.
Schülerinnen und Schüler anderer Schularten und Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schüler sind (z. B. Teilnehmer an berufsorientierenden Maßnahmen), haben keine Zugangsmöglichkeit.

Unterrichtsorganisation

Es gibt keine verpflichtende Stundentafel für die Vorbereitungsklassen.
Die Stundenverteilung orientiert sich über zwei Schuljahre an der Stundentafel sowie den Zielen der Jahrgangsstufe M10.

Notengebung

In beiden Schuljahren werden Leistungsnachweise verlangt, im ersten Jahr wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. Ein Wiederholen ist in den Vorbereitungsklassen nicht vorgesehen.

Abschluss

Die Schülerinnen und Schüler nehmen an der Abschlussprüfung der Jahrgangsstufe M10 teil. Als Jahresfortgangsnoten zählen einzig die Noten aus dem Jahr der Vorbereitungsklasse 2.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch der Vorbereitungsklasse 2.
Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Vorbereitungsklasse 2 wiederholt werden, bedarf dies der Genehmigung der Schulleitung.
Der Besuch der Vorbereitungsklasse ist auf drei Jahre begrenzt.

Zeugnisformulare

Für die Vorbereitungsklassen sind die Zeugnisformulare für das Zwischen- bzw. Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 zu verwenden. Dabei sind folgende Modifikationen vorzunehmen: Anstatt der Worte „Mittlere-Reife-Zug“ sind die Worte „Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule“ zu verwenden. Die Bezeichnung „Jahrgangsstufe 10“ ist durch „Vorbereitungsklasse 1“ bzw. „Vorbereitungsklasse 2“ zu ersetzen.

Abbildung in ASV




Varianten des 9+2-Modells:

1. Beide Vorbereitungsklassen werden an der MS absolviert

Für diese gelten die Bestimmungen der Jgst. 10 (vgl. § 9 Abs. 5 MSO) und auch die Stundentafel der Jgst. 10. Die Schülerinnen und SchülerS erwerben dadurch den mittleren Schulabschluss der Mittelschule. Der LehrplanPLUS gilt für beide Vorbereitungsklassen ab dem Schuljahr 2022/23. Die Vorbereitungsklasse 1 ist eine Klasse der Jahrgangsstufe 9A mit Bildungsgang MS_Vorb und Klassenart VORB. Die Vorbereitungsklasse 2 ist eine Klasse der Jahrgangsstufe 10 mit Bildungsgang MS_Vorb und Klassenart VORB.

2. Beide Vorbereitungsklassen werden an der RS besucht

Dieses Modell läuft zur Zeit aus. Neue Vorbereitungsklassen werden nicht gebildet. Die erste Vorbereitungsklasse wird dort auch als Übergangsklasse (Ü9) bezeichnet. Im Anschluss besuchen die Schüler eine reguläre Klasse der Jgst. 10 und erwerben den Realschulabschluss. Die Vorbereitungsklasse 1 ist eine Klasse der Jahrgangsstufe 9A mit einem der Bildungsgänge RS_I_Vorb, RS_II_Vorb, RS_IIIa_Vorb, RS_IIIb_Vorb und Klassenart VORB. Die Vorbereitungsklasse 2 ist eine Klasse der Jahrgangsstufe 10 mit Bildungsgang RS_I, RS_II, RS_IIIa, RS_IIIb und Klassenart R.

Notwendige Anpassungen der Stundentafeln: 1. Die Jgst. 9A in der Stundentafel MS ist mit den Stunden der Jgst. 10 zu belegen. In diesem Zusammenhang soll in der Stundentafel MS in Jgst. 6 der Förderunterricht mit 1 statt mit 0 belegt werden. (Die Änderungen infolge des LehrplanPLUS müssen für beide Vorbereitungsklassen ab dem Sj 2022/23 berücksichtigt werden, vgl. AS-1987.) 2. Eine weitere Stundentafel für das Kooperationsmodell ist nicht notwendig, da dieses Modell nicht mehr angeboten wird. 3. In den Stundentafeln RS-WPfG I, RS-WPfG II, RS-WPfG IIIa und RS-WPfG IIIb ist die Jgst. 9A jeweils mit den Stunden der Stundentafel der Übergangsklasse (siehe Anhang) zu belegen. Anmerkung: Das Unterrichtsfach Haushalt und Ernährung wird nach Rücksprache mit der Fachabteilung im Rahmen der Einführung des Lehrplan PLUS sukzessive durch das Fach Ernährung und Gesundheit ersetzt. Bzgl. Anpassungen für die Vorbereitungsklasse (Jgst. 9A) bleibt daher bis einschließlich 2020/21 das Unterrichtsfach Haushalt und Ernährung in den Stundentafeln weiter zugeordnet. Dieser Punkt aus Anhang „Stundentafel Übergangsklasse“ wird noch nicht umgesetzt. Notwendige Anpassungen bei Bildungsgängen, Klassenarten und Zuordnung Jahrgangsstufe / Bildungsgang / Abschluss: 1. Die Klassenart „Klasse im 9+2-Angebot“ soll umbenannt werden in „Vorbereitungsklasse nach Art. 7a BayEUG“ mit Kurzbezeichnung „Vorbereitungsklasse“ und Kürzel „VORB“. 2. Der Bildungsgang MS_Vorb bleibt (bis auf die neue Bezeichnung der Klassenart) unverändert. 3. Die Bildungsgänge RS_I9+2, RS_II9+2, RS_IIIa9+2 und RS_IIIb9+2 sollen umbenannt werden (siehe unten). 4. Den Bildungsgängen RS_I_Vorb, RS_II_Vorb, RS_IIIa_Vorb und RS_IIIb_Vorb ist keine Jahrgangsstufe 10 zuzuordnen.

3. Kooperationsmodell MS/RS

Die erste Vorbereitungsklasse wird an der Mittelschule besucht, die Schülerinnen und Schüler treten dann in eine reguläre Klasse in Jgst. 10 der RS (Wahlpflichtfächergruppe IIIb oder ggf. II) ein. Dieses Modell hat sich nicht bewährt und wird nicht mehr angeboten.