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Infos zu den Zeugnissen der 8./9./10. Klassen

Anmerkungen

  • Bei Abschlusszeugnissen, QA-Zeugnissen und Jahreszeugnissen (SuS verlassen die Schule)
    • kein elektronisches Siegel
    • Unterschrift
    • Original (Abschluss/QA) mit Bay. Wappen

8. Klassen

Bericht der die erfüllte Schulpflicht ausgibt: „Schüler mit erfüllter Vollzeitschulpflicht“

Schulpflicht ist nicht erfüllt

Schüler erhalten ein Jahreszeugnis ohne zusätzliche Bemerkung

Schulpflicht ist erfüllt

Jahreszeugnis in doppelter Ausfertigung (MSO §18, 3)
Vermerk: „Sie/er ist zum Besuch der Berufsschule oder einer sie ersetzenden schulischen Einrichtung verpflichtet, sofern nicht freiwillig die Mittelschule besucht wird.“ (MSO §18, 3)

9. Klassen

  • Abschlusszeugnis erfolgreicher MS-Abschluss, wenn das Klassenziel erreicht ist
    Vermerk: „Der Schüler ist zum Besuch der Berufsschule oder einer sie ersetzenden schulischen Einrichtung verpflichtet, sofern nicht freiwillig die Mittelschule besucht wird.“
  • Jahreszeugnis, wenn das Klassenziel nicht erreicht ist. (doppelte Ausfertigung)(MSO §18, 3)
    Vermerk: „Der Schüler ist zum Besuch der Berufsschule oder einer sie ersetzenden schulischen Einrichtung verpflichtet, sofern nicht freiwillig die Mittelschule besucht wird.“
  • Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse:
    Für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss erhalten Schüler, die den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nicht erreicht haben (§ 26 (1) MSO) und Schüler, die teilweise an der besonderen Leistungsfeststellung (§ 26 (2) MSO) teilgenommen haben, wenn sie im Fach Englisch mindestens die Gesamtnote 4 erzielt haben.
  • M-Klassen: Ist das Klassenziel erreicht, kann im Jahreszeugnis auf Antrag der Erziehungsberechtigten folgender Vermerk eingetragen werden: „Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein.“ (MSO §19, 1)
  • Für die M9 gibt es ein eigenes Zeugnisformular.
  • Bei Abgängern wird der Hinweis auf die BS-Pflicht bei Bedarf in der unteren Bemerkungszeile manuell eingefügt: „Sie/er ist zum Besuch der Berufsschule oder einer sie ersetzenden schulischen Einrichtung verpflichtet, sofern nicht freiwillig die Mittelschule besucht wird.“

10. Klassen

  • Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 10 ohne Erfolg besucht haben (durch Prüfung gefallen oder nicht zur Prüfung angetreten [Prüfungsleistungen werden in diesem Fall mit „ungenügend“ bewertet]), erhalten ein Jahreszeugnis (MSO §18, 3)
    Vermerk: „Die Schülerin/der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen. “ (MSO §18, 3)
  • Nach bestandener Prüfung erhalten die Schüler ein Abschlusszeugnis

Quali

  • Der QA ist eine besondere Leistungsfestellung. Die SuS erhalten ein separates Zeugnis. In ASV eingetragene Noten werden in das Zeugnis „Zeugnis MS Abschlusszeugnis erfolgreicher MS-Abschluss“ automatisch übernommen. ASV druckt alle SuS aus, die den QA bestanden haben
    [Anmerkung KLH: 1 Original, 2 Zweitschriften jeweils unterschrieben und gesiegelt]
  • Schüler, die am QA teilgenommen, diesen aber nicht bestanden haben: Hier wird die in den Prüfungsfächern jeweils erzielte Gesamtnote in das Abschluss- oder Jahreszeugnis aufgenommen, soweit sie nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote führt. (MSO § 26, 2)
    Vermerk im Zeugnis: „Im Fach/In den Fächern. . . hat er/sie sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen.„ Bei diesen Schülern kann die in der Projektprüfung erzielte Note in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses wie folgt vermerkt werden: „Die Schülerin/der Schüler hat sich einer Projektprüfung unterzogen und folgende Note erzielt: “. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Zeugnisbemerkung trifft der Vorsitzende der Feststellungskommission im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.
  • das „Abschlusszeugnis erfolgreicher MS-Abschluss (externe)“ für externe Quali-Bewerber (Quali nicht bestanden aber mir Durchschnitt ⇐ 4,0; dadurch haben diese den MS-Abschluss erhalten) mit 5 Prüfungsnoten nach § 21 (7) MSO.

Mittelschulabschluss (externe Teilnehmer)

  • Die Ergebnisse der Schüler werden statistisch nicht ausgewertet, müssen also in ASV nicht aufgenommen werden. Grundsätzlich gibt es zwei Lösungsansätze:
    1. Ein Leerformular verwenden und die entsprechenden Felder ausfüllen.
    2. Die Schüler in ASV aufnehmen und die interne Office-Schablone verwenden. Dies ist sinnvoll, wenn die Schüler im ZSS schon vorhanden sind. Danach können die Schüler wieder gelöscht werden.
  • Das „Abschlusszeugnis erfolgreicher MS-Abschluss (externe)“ ist nutzbar für den Fall der Externenprüfung mit vier Prüfungsfächern nach § 21 (2) MSO

Weitere Vorgaben

  • Schülerinnen und Schüler verlassen während des Schuljahres die Mittelschule: Sie erhalten ein Zwischenzeugnis, das als Abgangszeugnis zu kennzeichnen ist(MSO §18, 4)