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-===== Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK =====+===== Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK & KoRUk=====
  
-Im Schuljahr 2019/20 konnte der Projektversuch „Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ zunächst als zweijähriger Modellversuch eingerichtet werden.  +==== Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK (GS Jgst1-4 und MS)==== 
-Laut KMS vom 29.5.2019 Nr. III.3-BS7402.1/5/5 stellt das vorliegende Konzept dabei eine „besondere Form der inhaltlichen Ausgestaltung dardie dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen obliegt.  + 
-Der Unterricht erfolgt weiterhin nach dem gültigen Lehrplan des Religionsunterrichts der Mehrheitskonfession und „thematisiert konfessionssensibel spezifische Inhalte der Minderheitskonfession in vertretbarem Rahmen“ (s. Konzept). +Bereits zum Schuljahr 2019/2020 wurde mit dem Modellprojekt RUmeK (Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation) für die **Grund- und Mittelschulen** eine weitere Organisationsform neben dem konfessionellen Religionsunterricht erprobt. Hier liegen mittlerweile positive Evaluationsergebnisse vor. Gemäß KMS „Klassenbildung (Gruppenbildung) und  Personaleinsatz an Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2023/2024“  vom 11.04.2023, Az. III.3-BS7401.3/11/1wird das Modellprojekt RUmeK in den Schuljahren 2023/2024 sowie 2024/2025 fortgeführt\\ 
-Ferner gehören die Lehrkraft (mit ihrer Bevollmächtigung zur Erteilung des jeweiligen konfessionellen Religionsunterrichts) und die Mehrheit der Schüler der Mehrheitskonfession an.+ 
 +Der **Unterricht erfolgt nach dem gültigen Lehrplan des Religionsunterrichts der Mehrheitskonfession** und „thematisiert konfessionssensibel spezifische Inhalte der Minderheitskonfession in vertretbarem Rahmen“ (s. Konzept). 
 +Ferner gehören die **Lehrkraft (mit ihrer Bevollmächtigung zur Erteilung des jeweiligen konfessionellen Religionsunterrichts) und die Mehrheit der Schüler der Mehrheitskonfession an**.
 Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG.“  Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG.“ 
  
-==== Hinweise zur aktuellen Eintragungspraxis in der ASV====+==== Hinweise zur Eintragungspraxis in ASV (RUmeK) ====
  
   * Zum "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" wird es kein eigenes Fach geben.\\   * Zum "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" wird es kein eigenes Fach geben.\\
-  * Geben Sie im Modul //Schüler// auf dem Reiter //Unterricht// im Feld "Teilnahme am RU" jeweils das Fach an, das der Mehrheitskonfession (und auch der Konfession der unterrichtenden Lehrkraft) entspricht.\\+  * Geben Sie im Modul //Schüler// auf dem Reiter //Unterricht// im Feld "Teilnahme am RU" jeweils **das Fach an, das der Mehrheitskonfession entspricht**.\\
  
-Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach "katholische Religion" im Rahmen dieses Modellversuchs unterrichtet wird, würde dann das Fach "Katholischer Religionsunterricht" im Zeugnis stehen. Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" handelt. \\+Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach "katholische Religion" im Rahmen dieses Modellversuchs unterrichtet wird, würde dann das Fach "Katholischer Religionsunterricht" im Zeugnis stehen. **Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" handelt**. \\
  
 Bei der Plausibilitätsprüfung zur Oktoberstatistik (US) erscheint bei Schülern mit „Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ ein Kann-Fehler, wenn der Schüler als Konfession römisch-katholisch eingetragen hat und in den evangelischen Religionsunterricht geht (und umgekehrt). Dieser K-Fehler kann dann ignoriert werden.  Bei der Plausibilitätsprüfung zur Oktoberstatistik (US) erscheint bei Schülern mit „Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ ein Kann-Fehler, wenn der Schüler als Konfession römisch-katholisch eingetragen hat und in den evangelischen Religionsunterricht geht (und umgekehrt). Dieser K-Fehler kann dann ignoriert werden. 
  
 +==== Konfessioneller Religionsunterricht kooperativ KoRUk (GS Jgst. 1-2)====
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 +Das Modellprojekt „KoRUk“ soll zunächst für zwei Jahre (bis einschl. Schuljahr 2025/2026) erprobt werden. \\
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 +Dieses Organisationsmodell ähnelt dem Modell RUmeK und greift dann, wenn aus organisatorischen Gründen keine Gruppenbildung für den traditionellen, konfessionell gebundenen Religionsunterricht möglich ist, gleichzeitig aber **keine klare Mehrheits-Minderheits-Situation von evangelischen und katholischen Schülerinnen und Schülern vorliegt**. In diesem Modellprojekt können Religionsgruppen gebildet werden, die sich aus evangelischen und katholischen Schülerinnen und Schülern sowie aus Schülerinnen und Schülern, die auf Antrag am Religionsunterricht teilnehmen, zusammensetzen. Die Religionsgruppen im Modell KoRUk werden **entweder von einer evangelischen oder von einer katholischen Lehrkraft unterrichtet werden**. Der **Religionsunterricht erfolgt auf der Basis des Lehrplans derjenigen Konfession, der die Lehrkraft angehört**. Entsprechend richtet sich auch der Zeugniseintrag nach dem zugrunde gelegten Lehrplan (Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre).  \\
 +Das Modell KoRUk kann auch dann eingerichtet werden, wenn die Bedingungen für die Einrichtung eine RUmeK-Gruppe gegeben sind, jedoch keine Lehrkraft der Mehrheitskonfession zur Verfügung steht. In diesem Fall würde die Gruppe von der Lehrkraft der Minderheitskonfession unterrichtet werden.
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 +==== Hinweise zur Eintragungspraxis in ASV (KoRUk) ====
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 +  * Zum "Konfessionellen Religionsunterricht kooperativ" wird es kein eigenes Fach geben.\\
 +  * Geben Sie im Modul //Schüler// auf dem Reiter //Unterricht// im Feld "Teilnahme am RU" jeweils **das Fach an, das der Lehrbefähigung der unterrichtenden Lehrkraft entspricht**.\\
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 +**Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den "Konfessionellen Religionsunterricht kooperativ" handelt**.
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