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Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK & KoRUk

Diese Seite wir überabeitet und enthält in Kürze auch Informationen zu KoRUk (Konfessioneller Religionsunterricht kooperativ)

Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK (GS Jgst. 1-4 und MS)

Bereits zum Schuljahr 2019/2020 wurde mit dem Modellprojekt RUmeK (Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation) für die Grund- und Mittelschulen eine weitere Organisationsform neben dem konfessionellen Religionsunterricht erprobt. Hier liegen mittlerweile positive Evaluationsergebnisse vor. Gemäß KMS „Klassenbildung (Gruppenbildung) und Personaleinsatz an Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2023/2024“ vom 11.04.2023, Az. III.3-BS7401.3/11/1, wird das Modellprojekt RUmeK in den Schuljahren 2023/2024 sowie 2024/2025 fortgeführt.
Der Unterricht erfolgt nach dem gültigen Lehrplan des Religionsunterrichts der Mehrheitskonfession und „thematisiert konfessionssensibel spezifische Inhalte der Minderheitskonfession in vertretbarem Rahmen“ (s. Konzept). Ferner gehören die Lehrkraft (mit ihrer Bevollmächtigung zur Erteilung des jeweiligen konfessionellen Religionsunterrichts) und die Mehrheit der Schüler der Mehrheitskonfession an. Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG.“

Hinweise zur aktuellen Eintragungspraxis in der ASV:

  • Zum „Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ wird es kein eigenes Fach geben.
  • Geben Sie im Modul Schüler auf dem Reiter Unterricht im Feld „Teilnahme am RU“ jeweils das Fach an, das der Mehrheitskonfession entspricht.

Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach „katholische Religion“ im Rahmen dieses Modellversuchs unterrichtet wird, würde dann das Fach „Katholischer Religionsunterricht“ im Zeugnis stehen. Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den „Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ handelt.

Bei der Plausibilitätsprüfung zur Oktoberstatistik (US) erscheint bei Schülern mit „Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ ein Kann-Fehler, wenn der Schüler als Konfession römisch-katholisch eingetragen hat und in den evangelischen Religionsunterricht geht (und umgekehrt). Dieser K-Fehler kann dann ignoriert werden.