Lehrkräfte, die Ausbildung und Studium im Ausland absolviert haben, können nach einem Anpassungslehrgang auch an bayerischen Schulen eingesetzt werden.
Mögliche Eckdaten für einen Anpassungslehrgang:
befristete Einstellung für das Lehramt an GMS in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (außerhalb eines Beamtenverhältnisses)
anteilig eigenverantwortlicher Unterricht
regelmäßige Teilnahme am Studienseminar sowie dem Praktikum
Zuweisung einer Betreuungslehrkraft, die auch eine Anrechnungsstunde erhält
Organisation des Anpassungslehrgangs orientiert sich an der Durchführung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes
Rechte und Pflichten richten sich nach der EGRiLV, der LDO und den Vorschriften der Zulassungs- und Ausbildungsverordnung für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen (ZALGM).
Für die Dauer des Lehrgangs wird Unterhaltsbeihilfe in Höhe der Anwärterbezüge sowie Einzelstundenvergütung für selbstständig erteilten Unterricht wie bei vergleichbaren Lehramtsanwärtern im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes an Grund- und Mittelschulen gewährt.
Diese Phase der Nachqualifikation kann folgendermaßen erfasst werden:
Reiter Dienst
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