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Anpassungslehrgang

Lehrkräfte, die Ausbildung und Studium im Ausland absolviert haben, können nach einem Anpassungslehrgang auch an bayerischen Schulen eingesetzt werden.

Mögliche Eckdaten für einen Anpassungslehrgang:

  • befristete Einstellung für das Lehramt an GMS in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (außerhalb eines Beamtenverhältnisses)
  • anteilig eigenverantwortlicher Unterricht
  • regelmäßige Teilnahme am Studienseminar sowie dem Praktikum
  • Zuweisung einer Betreuungslehrkraft, die auch eine Anrechnungsstunde erhält
  • Organisation des Anpassungslehrgangs orientiert sich an der Durchführung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes
  • Rechte und Pflichten richten sich nach der EGRiLV, der LDO und den Vorschriften der Zulassungs- und Ausbildungsverordnung für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen (ZALGM).
  • Für die Dauer des Lehrgangs wird Unterhaltsbeihilfe in Höhe der Anwärterbezüge sowie Einzelstundenvergütung für selbstständig erteilten Unterricht wie bei vergleichbaren Lehramtsanwärtern im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes an Grund- und Mittelschulen gewährt.


Diese Phase der Nachqualifikation kann folgendermaßen erfasst werden:

Reiter Dienst
Bitte passen Sie Besoldung und Lehrbefähigung entsprechend den korrekten VIVA-Einträgen an.



Reiter Einsatz XX/YY
Die Lehrkraft wird mit Vollzeit und voller UPZ erfasst.
Die Differenz der Stunden des eigentverantwortlichen Unterrichts zur UPZ ist unter Ermäßigungen Tranieeausbildung zu erfassen.




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