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gms:unterrichtssituation:bsp_ein-fach-fachlehrer [06.09.2022 13:59] – Neuer Screenshot + name der Kategorie zur UPZ Berechnung volker.knuepfinggms:unterrichtssituation:bsp_ein-fach-fachlehrer [12.09.2022 15:22] janine.janotta
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 Die UPZ der LK umfasst 29 Unterrichtsstunden. Die LK ist kein Fachlehrer. Die UPZ der LK umfasst 29 Unterrichtsstunden. Die LK ist kein Fachlehrer.
  
-Ergänzend zum Lehrer- und Fachlehrer-Einstellungs-KMS vom 17.07.2019 ganzjährige, zunächst befristete Arbeitsverträge für Personengruppen abzuschließen, die fachliche Ausbildungen für eine Unterrichtstätigkeit in den Bereichen Musik, Sport, Kunst, Englisch vorweisen können. +Ergänzend zum Lehrer- und Fachlehrer-Einstellungs-KMS vom 17.07.2019 ist es möglich, ganzjährige, zunächst befristete Arbeitsverträge für Personengruppen abzuschließen, die fachliche Ausbildungen für eine Unterrichtstätigkeit in den Bereichen Musik, Sport, Kunst, Englisch vorweisen können. 
 Diese sind insbesondere Kunstpädagogen, Absolventen der Berufsfachschulen für Musik, Sportlehrer im Freien Beruf, Diplomsportlehrer, Fremdsprachenkorrespondenten für Englisch, Diplomdolmetscher für Englisch. Bewerber aus diesen Berufsgruppen können dem Bedarf entsprechend mit den Aufgaben von Fachlehrern in einem Fach betraut werden und erhalten Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage einer Beschäftigung in der Tätigkeit von Fachlehrern  Diese sind insbesondere Kunstpädagogen, Absolventen der Berufsfachschulen für Musik, Sportlehrer im Freien Beruf, Diplomsportlehrer, Fremdsprachenkorrespondenten für Englisch, Diplomdolmetscher für Englisch. Bewerber aus diesen Berufsgruppen können dem Bedarf entsprechend mit den Aufgaben von Fachlehrern in einem Fach betraut werden und erhalten Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage einer Beschäftigung in der Tätigkeit von Fachlehrern 
 (Abschnitt 3 der Entgeltordnung-Lehrer) eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a (= Entgeltgruppe 9a mit Angleichungszulage).  (Abschnitt 3 der Entgeltordnung-Lehrer) eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a (= Entgeltgruppe 9a mit Angleichungszulage).