Der Ein-Fach-Fachlehrer ist eine Maßnahme zur Personalgewinnung im GMS-Bereich (vgl. III.3-BP7001-4b.65378). Die UPZ der LK umfasst 29 Unterrichtsstunden. Die LK ist kein Fachlehrer.
Ergänzend zum Lehrer- und Fachlehrer-Einstellungs-KMS vom 17.07.2019 ist es möglich, ganzjährige, zunächst befristete Arbeitsverträge für Personengruppen abzuschließen, die fachliche Ausbildungen für eine Unterrichtstätigkeit in den Bereichen Musik, Sport, Kunst, Englisch vorweisen können. Diese sind insbesondere Kunstpädagogen, Absolventen der Berufsfachschulen für Musik, Sportlehrer im Freien Beruf, Diplomsportlehrer, Fremdsprachenkorrespondenten für Englisch, Diplomdolmetscher für Englisch. Bewerber aus diesen Berufsgruppen können dem Bedarf entsprechend mit den Aufgaben von Fachlehrern in einem Fach betraut werden und erhalten Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage einer Beschäftigung in der Tätigkeit von Fachlehrern (Abschnitt 3 der Entgeltordnung-Lehrer) eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a (= Entgeltgruppe 9a mit Angleichungszulage). Eine Weiterbeschäftigung im folgenden Schuljahr sowie eine spätere Entfristung nach einer entsprechenden Bewährungszeit kann in Aussicht gestellt werden. Hierzu ergeht zu gegebener Zeit ein eigenes Schreiben.
Die Unterrichtspflichtzeit (UPZ) für diese mit den Aufgaben von Fachlehrern in einem Fach betrauten Personengruppen beträgt 29 Wochenstunden (à 45 Minuten), davon
1: Auf dem Reiter Einsatz xx/yy ist aus dem Drop-Down Menü Kategorie zur UPZ-Berechnung der Wert Fl_1F_GMS auszuwählen | |
2: Für den Ein-Fach-Lehrer wird so die UPZ 29 Stunden zugrunde gelegt. | |