Die Unterrichtsversorgung des einzelnen (staatlichen) Gymnasiums erfolgt im Rahmen eines Gesamtbudgets, das sich aus
Die Unterrichtsversorgung des einzelnen (staatlichen) Gymnasiums erfolgt im Rahmen eines Gesamtbudgets, das sich aus
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zusammensetzt, wobei alle Teilbudgets(bis auf wenige Ausnahmen für Budgetzuschläge)gegenseitig deckungsfähig sind und rechnerisch zu einem Gesamtbudget zusammengefasst werden. Die vollständige Systematik zur Festlegung der Teilbudgets ist in den [[http://www.asv.bayern.de/wiki/gy/up/unterlagen/start#schreiben_zur_up|Planungsgrundlagen zur UP und US]] dargestellt. Die Umsetzung der Festlegungen ist aber vollständig in den Systemen ASV und ASD hinterlegt, sodass nur wenige Bedienungsschritte und Eingaben notwendig sind.
zusammensetzt, wobei alle Teilbudgets(bis auf wenige Ausnahmen für Budgetzuschläge)gegenseitig deckungsfähig sind und rechnerisch zu einem Gesamtbudget zusammengefasst werden. Die vollständige Systematik zur Festlegung der Teilbudgets ist in den [[http://www.asv.bayern.de/wiki/gy/up/unterlagen/start#schreiben_zur_up|Planungsgrundlagen zur UP und US]] dargestellt. Die Umsetzung der Festlegungen ist aber vollständig in den Systemen ASV und ASD hinterlegt, sodass nur wenige Bedienungsschritte und Eingaben notwendig sind.
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