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Im neunjährigen bayerischen Gymnasium können künftig folgende Ausbildungsrichtungen angeboten werden:
Für das Schuljahr 2018/19 können daher im Klassenmodul für die Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 unter Klassengruppen bei Ausbildungsrichtung/Bildungsgang folgende Ausprägungen gewählt werden.
Entsprechend kann die Basisstundentafel zugeordnet werden. Für die Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 12 des achtjährigen Gymnasiums bleiben die bisherigen Ausbildungsrichtungen und Bildungsgänge bestehen.
Verpflichtende Intensivierungsstunden sollten als Pflichtunterricht in der Matrix geführt und unter einem regulären Kernfach nach § 16 Abs. 2 GSO verbucht werden. Als Unterrichtsart ist dementsprechend auch Pflichtunterricht (2) einzutragen. Sollten die verpflichtenden Intensivierungen dennoch im Besonderen Unterricht geführt werden, muss beim Schüler zusätzlich die Belegart Pflichtunterricht angegeben werden. Sowohl in der Matrix als auch im Besonderen Unterricht muss der Bereich Intensivierungsstunden (1) gewählt werden.
Bei einer Teilung der Intensivierungsstunde auf zwei Klassengruppen, erfolgt die Verbuchung der zweiten Intensivierungsstunde unter dem Abweichungsgrund Teilung wegen Gruppengröße (3) und Angabe einer zusätzlichen Stunde (4).
Profilstunden sollten als Pflichtunterricht in der Matrix geführt und unter den vorgegebenen Kernfächern verbucht werden. Als Unterrichtsart ist Pflichtunterricht (2) einzutragen. Im Besonderen Unterricht muss zusätzlich beim Schüler die Belegart Pflichtunterricht angegeben werden. Sowohl in der Matrix als auch im Besonderen Unterricht muss der Bereich Profilstunden (1) gewählt werden. Wird dieser Unterricht aufgrund der Gruppengröße geteilt, muss auch der Abweichungsgrund (3) und die zusätzliche Stunde (4) angegeben werden.
Flexible oder freiwillige Intensivierungen sind im Besonderen Unterricht zu führen. Sofern es möglich ist, werden diese Stunden einem regulären Unterrichtsfach zugeordnet, als Bereich wird Intensivierungsstunden (2) angegeben. Falls diese Zuordnung nicht möglich ist, werden diese Stunden unter dem Fach Individuelle Förderung verbucht. Als Unterrichtsart (1) und Belegart beim Schüler (3) ist Förderunterricht einzutragen.