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Vorrücken auf Probe

Rechtsgrundlage ist § 31 GSO.
Am Ende des Schuljahres (vor dem 01.08.) wird im Planungsschuljahr (hier 2022/23) das Vorrücken auf Probe eingetragen und der Schüler zunächst behandelt wie einer, der das Klassenziel erreicht hat.

Die Probezeit dauert gemäß § 31 GSO (3) regulär bis zum 15. Dezember. Im Datenfeld Probezeit bis erfolgt jedoch kein Eintrag, da dort nur Probezeiten nach § 6 GSO eingetragen werden dürfen. Nach Ablauf der Probezeit am 15. Dezember entscheidet die Lehrerkonferenz über das Bestehen der Probezeit. Danach sind in ASV folgende Anpassungen erforderlich:

a) Schüler hat die Probezeit bestanden:
Bei bestandener Probezeit sind auf dem Reiter 20xx/yy keine Änderungen erforderlich. Die dortigen Einträge bleiben wie in obiger Abbildung. Auf dem Reiter Laufbahn muss das Vorrücken auf Probe zum 01.08. und das Bestehen der Probezeit zum 15.12. eingetragen werden:

b) Schüler hat die Probezeit nicht bestanden:
Bei nicht bestandener Probezeit versetzen Sie den Schüler zunächst im Schülermodul durck Klicken auf das blaue i um eine Jahrgangsstufe zurück:

Anschließend muss auf dem Reiter „20xx/yy“ der zutreffende Artikel bei Gefahr der Abweisung am Ende des aktuellen Schuljahres ergänzt werden:

Auf dem Reiter Laufbahn muss das Vorrücken auf Probe zum 01.08., das Nichtbestehen der Probezeit zum 15.12. und die Pflichtwiederholung eingetragen werden:

Abschließend kontrollieren Sie im Schülermodul auf dem Reiter Unterricht, welchen Unterrichten der Schüler in der neuen Klasse automatisch zugeordnet wurde. Fehlerhafte oder fehlende Zuordnungen können Sie entweder direkt auf dem Reiter Unterricht oder alternativ in der Unterrichtsmatrix korrigieren, indem Sie in der Matrix mit der rechten Maustaste auf das entsprechende Unterrichtselement klicken, im dann aufklappenden Menü den Eintrag Schüler im Kurs … wählen und die Zuordnung ändern.

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