Bei einer Sportbefreiung für die Dauer eines Ausbildungsabschnitts ist eine Ersatzbelegung erforderlich.
Wenn Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht nicht besuchen und kein Ethikunterricht angeboten wird, müssen die Schülerinnen und Schüler ein gesellschaftswissenschaftliches Fach aus dem Wahlpflichtbereich belegen.
Damit diese Ersatzbelegungen als solche erkannt werden, muss bei dem jeweiligen Ersatzfach angegeben werden, welches Fach als Pflichtbelegung ersetzt wird.
Im folgenden Beispiel wird Psychologie als Ersatzfach für Sport angeboten.