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Altersteilzeit Blockmodell

Altersteilzeit nach Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBG

Hinweise:

Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen. Es darf kein Eintrag bei Ermäßigungen sein! Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden. Mit der Genehmigung der Altersteilzeit ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.

Eintragungen in der Arbeitsphase:

  1. Angabe der Beschäftigungsart „vz“, „tz“ oder „wh“, sowie des Teilzeitgrundes „at“ (außer bei Vollzeit)
  2. UPZ bitte per Hand eintragen und
  3. den Haken „autom. Berechnung der UPZ“ bei rein wissenschaftlichen Lehrkräften entfernen
  4. Teilzeitmodell (auch bei „vz“) hier „ab“ (= AltersteilzeitBlockmodell) eintragen
  5. Öffnen Sie die Tabelle „BeschVerh. Übersicht“
  6. Tragen Sie die Daten für Beginn und Ende der Arbeitsphase sowie für das Ende der Freistellungsphase ein

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