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gy:us:schueler:erfassung [16.12.2020 14:25] – [Schüleraufnahme in die Jahrgangsstufe 5 nach § 2 GSO] felicitas.birkelbachgy:us:schueler:erfassung [03.06.2024 19:23] (aktuell) felicitas.birkelbach
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 ====== Erfassen von Schülern ====== ====== Erfassen von Schülern ======
 <WRAP info 75%> <WRAP info 75%>
-Ein Schüler, der aus einer bayerischen Grund-, Mittel-, Realschule oder von einem Gymnasium kommt, sollte bei der **[[alle:schueler:erfassung:start|Suche in ASD]]** gefunden werden.  +Eine Schülerin bzw. ein Schüler, der aus einer bayerischen Grund-, Mittel-, Realschule oder von einem Gymnasium kommt, sollte bei der **[[alle:schueler:erfassung:start|Suche in ASD]]** gefunden werden.  
-Falls der Schüler nicht gefunden wird, nehmen Sie am besten Kontakt mit der abgebenden Schule auf und gleichen die Schülerdaten ab. +Falls die Schülerin bzw. der Schüler nicht gefunden wird, nehmen Sie am besten Kontakt mit der abgebenden Schule auf und gleichen die Schülerdaten ab. 
 </WRAP> </WRAP>
  
 ==== Schüleraufnahme in die Jahrgangsstufe 5 nach § 2 GSO ==== ==== Schüleraufnahme in die Jahrgangsstufe 5 nach § 2 GSO ====
-Die Aufnahme der zukünftigen Schüler der 5. Klasse erfolgt in der Regel bereits zur und kurz nach der [[gy:up:start|Unterrichtplanung]] im Rahmen der Neuanmeldung im Planungsschuljahr. \\ +Die Aufnahme der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse erfolgt in der Regel bereits zur und kurz nach der [[gy:up:start|Unterrichtplanung]] im Rahmen der Neuanmeldung im Planungsschuljahr. \\ 
-Häufig ist es zweckmäßig, die Schüler/innen zunächst in eine Organisationsklasse aufzunehmen. +Häufig ist es zweckmäßig, die Schülerinnen und Schüler zunächst in eine Organisationsklasse aufzunehmen. 
  
 <wrap round tip>Die Schüleraufnahme kann auch über eine [[alle/schnittstellen/schuelerstammdatenimport|Online-Erfassung]] erfolgen.</wrap> <wrap round tip>Die Schüleraufnahme kann auch über eine [[alle/schnittstellen/schuelerstammdatenimport|Online-Erfassung]] erfolgen.</wrap>
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 ==== Schüleraufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe nach § 5 GSO ==== ==== Schüleraufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe nach § 5 GSO ====
 Falls es sich nicht um einen Schulwechsel aus einem anderen staatlich anerkannten Gymnasium handelt (vgl. § 10 GSO),  Falls es sich nicht um einen Schulwechsel aus einem anderen staatlich anerkannten Gymnasium handelt (vgl. § 10 GSO), 
-muss der Schüler nach § 5 GSO eine Aufnahmeprüfung bestanden haben.\\+muss die Schülerin bzw. der Schüler nach § 5 GSO eine Aufnahmeprüfung bestanden haben.\\
 Erfassen Sie nach der Aufnahme die nachfolgenden Informationen: Erfassen Sie nach der Aufnahme die nachfolgenden Informationen:
   * Geben Sie im //Schülermodul// auf dem Reiter //<SJ>// im Feld //Probezeit bis// das entsprechende Datum an.    * Geben Sie im //Schülermodul// auf dem Reiter //<SJ>// im Feld //Probezeit bis// das entsprechende Datum an. 
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 ==== Schüleraufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 nach § 7 GSO ==== ==== Schüleraufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 nach § 7 GSO ====
-Die Aufnahme der zukünftigen Schüler der Einführungsklasse erfolgt im Planungsschuljahr in eine Klasse der Art //EK//.\\+Die Aufnahme der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Einführungsklasse erfolgt im Planungsschuljahr in eine Klasse der Art //EK//.\\
 Erfassen Sie nach der Aufnahme die nachfolgenden Informationen: Erfassen Sie nach der Aufnahme die nachfolgenden Informationen:
   - Ziel der Jgst. am Ende des letzt. Schuljahres: e (Klassenziel erreicht)            - Ziel der Jgst. am Ende des letzt. Schuljahres: e (Klassenziel erreicht)