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Plausibilitätsprüfung / Beantragung von PL-Ausnahmen

Die Plausibilisierung ermöglicht es, die eigene Datenqualität zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.

Sie wird über den Menüpunkt Datei → Verwaltung → Datenprüfung angestoßen.

Die Datenprüfung ist vor einer Übermittlungen ins Zentralsystem

  • der Unterrichtssituation (US) bzw.
  • der Unterrichtsplanung (UP)

durchzuführen.

Die Prüfung findet in verschiedenen Datenbereichen statt:

Die Prüfung ist außerdem auf mehrere Abläufe verteilt (Bsp. Datenbereich Schulen):

Bitte führen Sie vor der Übermittlung der US nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'Oktoberstatistik US:…' aus.

Bitte führen Sie vor der Übermittlung der UP nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'UP:…' aus.

Für jede Fehlermeldung gibt es einen Fehlertext und einen Korrektur(-hinweis). Falls im Fehlerprotokoll bei Ihnen nicht beide Spalten angezeigt werden, sollten Sie diese wieder einblenden:

Für viele Fehlermeldungen gibt es zusätzlich eigene Hilfeseiten. Diese erreichen Sie mit einem Klick auf das Fragezeichen bei der jeweiligen Fehlermeldung im Fehlerprotokoll:

Beantragung von Ausnahmen für einzelne Plausibilisierungen (PL)

Muss-Fehler verhindern die US- oder UP-Abgabe. Falls bei einer Schule irrtümlich ein Muss-Fehler anschlägt, (beispielsweise auf Grund einer von der Ausbildungsrichtung abweichenden Fremdsprachenfolge(Genehmigung durch die MB-Dienststelle )), muss vor der US- oder UP-Abgabe eine PL-Ausnahme beim Bayerischen Landesamt für Statistik (LfStat) beantragt werden.

Kann-Fehler (die Fehler-ID beginnt mit 'P_' und in der Spalte Fehlerart steht ein 'K') verhindern die US-Abgabe oder UP-Abgabe nicht. Darum ist es nicht nötig für Kann-Fehler eine PL-Ausnahme zu beantragen.

Vorbereitungen

Falls Sie einen solchen Muss-Fehler vorfinden, der sich unter Beachtung alle Korrekturhinweise in ASV nicht korrigieren lässt und der ggf. durch eine entsprechende Genehmigung abgedeckt ist, notieren Sie bitte die dazu passende Fehler-ID.

Diese Fehler-ID können Sie bei einer Plausibilisierung Ihrer Daten erhalten. Bitte blenden Sie gegebenenfalls dieses Feld ein.

Notieren Sie die entsprechende Fehler-ID vollständig für die Weitergabe an das LfStat.

Beantragung beim LfStat

Bitte wenden Sie sich für die Anpassung der entsprechenden Plausi an das LfStat mit folgenden Unterlagen

  • Name, Vorname, Klasse des Schülers
  • Schulart und Schulnummer
  • Fehler-ID(s) (Nur die vollständige Fehler-ID ist eindeutig!)
  • kurze Erläuterung, warum PL-Ausnahme nötig ist
  • offizielle Genehmigung
    • GY/RS: MB-Dienststelle

abgesprochen ist.

  • Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten

an

Landesamt für Statistik
Amtliche.Schuldaten@statistik.bayern.de

Bitte im Betreff der E-mail immer die Schulart, die Schulnummer und die Fehler-ID nennen!
Die offizielle Genehmigung können Sie uns am besten gleich im Anhang der E-Mail zukommen lassen.

Bevor PL-Ausnahmegenehmigungen für Gastschüler beantragt werden, bitte folgende (schulartspezifische) Hinweise berücksichtigen:

Schritte nach der Bearbeitung durch das LfStat

Bitte führen Sie nach der Rückmeldung durch das LfStat den Prozess Anwendungsdaten aktualisieren durch. Anschließend sollte der M-Fehler als K(ann)-Fehler angezeigt werden.

D.h. die Fehler schlagen weiterhin an. Die PL-Ausnahme funktioniert, wenn dann im Fehlerprotokoll in der Spalte F (Fehlerart) ein 'K' zu sehen ist.

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