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Die Plausibilisierung ermöglicht es, die eigene Datenqualität zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.
Sie wird über den Menüpunkt Datei → Verwaltung → Datenprüfung angestoßen.
Die Datenprüfung ist vor einer Übermittlungen ins Zentralsystem
durchzuführen.
Die Prüfung findet in verschiedenen Datenbereichen statt:
Die Prüfung ist außerdem auf mehrere Abläufe verteilt (Bsp. Datenbereich Schulen):
Bitte führen Sie vor der Übermittlung der US nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'Oktoberstatistik US:…' aus.
Bitte führen Sie vor der Übermittlung der UP nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'UP:…' aus.
Für jede Fehlermeldung gibt es einen Fehlertext und einen Korrektur(-hinweis). Falls im Fehlerprotokoll bei Ihnen nicht beide Spalten angezeigt werden, sollten Sie diese wieder einblenden:
Für viele Fehlermeldungen gibt es zusätzlich eigene Hilfeseiten. Diese erreichen Sie mit einem Klick auf das Fragezeichen bei der jeweiligen Fehlermeldung im Fehlerprotokoll:
Muss-Fehler verhindern die US- oder UP-Abgabe. Falls bei einer Schule irrtümlich ein Muss-Fehler anschlägt, (beispielsweise auf Grund einer von der Ausbildungsrichtung abweichenden Fremdsprachenfolge(Genehmigung durch die MB-Dienststelle )), muss vor der US- oder UP-Abgabe eine PL-Ausnahme beim Bayerischen Landesamt für Statistik (LfStat) beantragt werden.
Kann-Fehler (die Fehler-ID beginnt mit 'P_' und in der Spalte Fehlerart steht ein 'K') verhindern die US-Abgabe oder UP-Abgabe nicht. Darum ist es nicht nötig für Kann-Fehler eine PL-Ausnahme zu beantragen.
Falls Sie einen solchen Muss-Fehler vorfinden, der sich unter Beachtung alle Korrekturhinweise in ASV nicht korrigieren lässt und der ggf. durch eine entsprechende Genehmigung abgedeckt ist, notieren Sie bitte die dazu passende Fehler-ID.
Diese Fehler-ID können Sie bei einer Plausibilisierung Ihrer Daten erhalten. Bitte blenden Sie gegebenenfalls dieses Feld ein.
Notieren Sie die entsprechende Fehler-ID vollständig für die Weitergabe an das LfStat.
Bitte wenden Sie sich für die Anpassung der entsprechenden Plausi an das LfStat mit folgenden Unterlagen
abgesprochen ist.
an
Landesamt für Statistik
Amtliche.Schuldaten@statistik.bayern.de
Bitte im Betreff der E-mail immer die Schulart, die Schulnummer und die Fehler-ID nennen!
Die offizielle Genehmigung können Sie uns am besten gleich im Anhang der E-Mail zukommen lassen.
Bevor PL-Ausnahmegenehmigungen für Gastschüler beantragt werden, bitte folgende (schulartspezifische) Hinweise berücksichtigen:
Bitte führen Sie nach der Rückmeldung durch das LfStat den Prozess Anwendungsdaten aktualisieren durch. Anschließend sollte der M-Fehler als K(ann)-Fehler angezeigt werden.
D.h. die Fehler schlagen weiterhin an. Die PL-Ausnahme funktioniert, wenn dann im Fehlerprotokoll in der Spalte F (Fehlerart) ein 'K' zu sehen ist.