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+ | ===== AP2.3 Erfassung der Abschlussprüfungsleistungen ===== | ||
+ | Es erweist sich als sinnvoll, die Noten der schriftlichen Prüfungen direkt in der ASV über die [[rs: | ||
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+ | Dabei ist zu beachten, dass bei der Ansicht nach Fach auch vorher inaktiv gesetzte Schüler geführt werden. | ||
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+ | In praktischen Fächern der Wahlpflichtfächergruppe **IIIb** ist aus der praktischen und schriftlichen Prüfungsnoten eine Note nach §39 Abs.2 RSO zu bilden. | ||
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+ | Alle erbrachten Leistungen können sowohl in der Ansicht nach Fach als auch in der Ansicht nach Schüler eingeben werden, da die Dateneinträge zwischen den beiden Masken synchronisiert werden. | ||
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