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rs:lk:abo [09.10.2019 12:34] – [Sonderfall Nebentätigkeit ab Unterrichtsbeginn nach der Einstellung] markus.teuber | rs:lk:abo [21.02.2020 09:24] – [Grundsätzliches] martin.hitzenbichler | ||
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„Abordnungen“ an andere Schularten oder private bzw. kommunale Schulträger sind in der Regel nicht zulässig. | „Abordnungen“ an andere Schularten oder private bzw. kommunale Schulträger sind in der Regel nicht zulässig. | ||
Bei Abordnungen an andere Schulen führt nur die Stammschule die Ermäßigungen. | Bei Abordnungen an andere Schulen führt nur die Stammschule die Ermäßigungen. | ||
- | Anrechnungen (soweit nicht dienststellenbezogen) und sonstige | + | Anrechnungen (soweit nicht dienststellenbezogen) und sonstige |
Bei Abordnungen von Stammlehrkräften an eine andere Realschule ist zu beachten, dass jährlich folgende Vorlage an das Staatsministerium, | Bei Abordnungen von Stammlehrkräften an eine andere Realschule ist zu beachten, dass jährlich folgende Vorlage an das Staatsministerium, | ||
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==== Sonderfall " | ==== Sonderfall " | ||
- | LK wird in EZ eingestellt und arbeitet bis November in Nebentätigkeit für 8 Stunden an einer anderen Schule. Diese Situation wird zur US als reguläre befristete Wiederverwendung abgebildet.\\ | + | LK wird in EZ eingestellt und arbeitet bis November in Nebentätigkeit für 8 Stunden an einer anderen Schule.\\ |
//Eintrag an Stammschule:// | //Eintrag an Stammschule:// | ||
- | //Eintrag an Abordnungsschule:// | + | //Eintrag an Abordnungsschule:// |