==== Bereich FSF - Fächer- und Schulgebundene Funktionen ====
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Nach der [[https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-141/|KMBek]] zur Unterrichtspflichtzeit, Stundenermäßigunen und Anrechnungsstunden der Lehrer an staatlichen Realschulen - Punkt 3.2. liegen der Berechnung der Anrechnungen die Schülerzahl aufgrund der amtlichen Statistik nach dem Stand vom 1. Oktober (US) jeden Jahres zugrunde. **Kann die Tätigkeit für eine Anrechnungsstunde einer expliziten Anrechnungsart zugeordnet werden (z.B. Verbindungslehrer), so ist diese auch zu verwenden.**
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Nach der [[https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-141/|KMBek]] zur Unterrichtspflichtzeit, Stundenermäßigunen und Anrechnungsstunden der Lehrer an staatlichen Realschulen - Punkt 3.2. liegen der Berechnung der Anrechnungen die Schülerzahl aufgrund der amtlichen Statistik nach dem Stand vom 1. Oktober (US) jeden Jahres zugrunde. **Kann die Tätigkeit für eine Anrechnungsstunde einer expliziten Anrechnungsart zugeordnet werden (z.B. Verbindungslehrer), so ist diese auch zu verwenden. Somit können auch zwei oder mehr Anrechnungen der Art fb für eine Person vergeben werden.**
^ Anrechnungsart ^ Kürzel ^ vergeben von ^ Bemerkung ^
^ Anrechnungsart ^ Kürzel ^ vergeben von ^ Bemerkung ^
Zeile 83:
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===Erläuterung zur Systembetreuung===
===Erläuterung zur Systembetreuung===
In der [[https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-141/|KMBek]] sind unter //Punkt 3.2 c) Systembetreuung// durch den Satz 1 nur die Anrechnungen mit dem Kürzel //BD2_Sys// geregelt. Mit dem Satz 2 sind die Anrechnungen mit dem Kürzel //fy// gemeint.
In der [[https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-141/|KMBek]] sind unter //Punkt 3.2 c) Systembetreuung// durch den Satz 1 nur die Anrechnungen mit dem Kürzel //BD2_Sys// geregelt. Mit dem Satz 2 sind die Anrechnungen mit dem Kürzel //fy// gemeint.
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Alle Regelungen, die in der [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_2_4_UK_024|KMBek Systembetreuung an den Schulen]] unter dem //Punkt 2.2 Anrechnungen// getroffen wurden, bleiben weiterhin bestehen.
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Alle Regelungen, die in der [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_2_4_UK_024|KMBek Systembetreuung an den Schulen]] unter dem //Punkt 2.2 Anrechnungen// getroffen wurden, bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass die Anzahl der Anrechnungen mit dem Kürzel fy nicht im Vergleich zu den Vorjahren reduziert werden soll.