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Im Gegensatz zum Altsystem können Zu- und Abgänge im Neuverfahren in einigen Fällen von ASD berechnet werden. Eine Eintragung für Abgang und Zugang ist in diesen Fällen aus ASD-Sicht nicht erforderlich. Dennoch kann die Datenprüfung in ASV nicht alle solchen Fälle erkennen. | Im Gegensatz zum Altsystem können Zu- und Abgänge im Neuverfahren in einigen Fällen von ASD berechnet werden. Eine Eintragung für Abgang und Zugang ist in diesen Fällen aus ASD-Sicht nicht erforderlich. Dennoch kann die Datenprüfung in ASV nicht alle solchen Fälle erkennen. | ||
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Grundsätzlich wird Zu-& Abgang für jede Dienststelle einzeln berechnet. Zu viel gemeldete Zu- und Abgänge werden von ASD korrekt interpretiert. Aus diesem Grund sollte im Zweifel die Zugangs- bzw. Abgangsart in ASV eingetragen werden. | Grundsätzlich wird Zu-& Abgang für jede Dienststelle einzeln berechnet. Zu viel gemeldete Zu- und Abgänge werden von ASD korrekt interpretiert. Aus diesem Grund sollte im Zweifel die Zugangs- bzw. Abgangsart in ASV eingetragen werden. | ||
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