Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass in der Matrix der Fächer ausschließlich die Fächer IT (Informationstechnologie) und ITn verwendet werden sollen. Die Fächer Tv (Textverarbeitung), Ms (Maschinenschreiben) etc. sollen nicht mehr explizit aufgeschlüsselt werden. Sollte nun eine Lehrkraft nicht-wissenschaftlichen Unterricht erteilen, so sollen die zugewiesenen Klassen auch in der Spalte ITn erscheinen, muss die Klasse in Gruppen unterteilt werden, können entsprechend Spalten ITn1, ITn2 etc. eingefügt werden.
Die musisch-technischen Fachlehrer (Unterricht i.d.R. in Werken/IT und meistens Kunst) haben durch ihre Ausbildung die Lehrbefähigung „Kommunikationstechnik“ erworben. Dies kann unter „Dienst“ eingetragen werden bzw. wird aus VIVA geliefert. Wenige HE- Lehrkräfte haben dies als Erweiterungsfach studiert. Alle diese Lehrkräfte können IT unterrichten, jedoch nur in den Modulen, für die sie ausgebildet wurden. Dies betrifft i.d.R. nur neu eingestellte musisch-technische Fachlehrer von der Mittelschule. Hier ist unter Lehrerlaubnis „ITn- Informationstechnologie (nw)“ einzutragen. Der Unterricht zählt nichtwissenschaftlich.
Ausnahme CAD
Werden von einer Lehrkraft ohne Nachqualifikation an der ALP in Dillingen im Zuge des IT-Unterrichts CAD-Inhalte unterrichtet, so werden diese Stunden nach der KMBek zur "Zertifizierung von Fachlehrkräften an Realschulen im Fach Informationstechnologie" wissenschaftlich gewertet.
Die Stunden, in denen IT ohne CAD-Inhalte unterrichtet werden sind hingegen nichtwissenschaftlich zu werten.
Der Schulleiter trägt für eine entsprechende Eingruppierung die Verantwortung. Eine Nachqualifizierung insbesondere der Neueinstellungen aus dem Grund- und Mittelschulbereich ist so bald wie möglich nachzuholen. Nichtwissenschaftlicher Unterricht wird in der Matrix in der Spalte ITn eingetragen, wissenschaftlicher in der Spalte IT.
Nachqualifikation in Dillingen
Fachlehrer mit Lehrbefähigung Kommunikationstechnik sollen sich so bald als möglich einer Nachqualifizierung für alle Module IT an der ALP in Dillingen unterziehen. Siehe hierzu die KMBek zur "Zertifizierung von Fachlehrkräften an Realschulen im Fach Informationstechnologie".
Die Anmeldung zur Prüfung ist nicht mehr ausreichend, um IT wissenschaftlich unterrichten zu können. Kopien der Nachweise sind, soweit noch nicht erfolgt, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorzulegen.
Mit Bestehen der Nachqualifikation wird die volle Lehrerlaubnis IT erworben. Der IT- Unterricht zählt danach wissenschaftlich.