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rs:up:bekannte_aushilfen_oder_befristete_abordnungen_einplanen [29.03.2023 15:18] – [Hinweise aus UP-KMS] andreas.rupprechtrs:up:bekannte_aushilfen_oder_befristete_abordnungen_einplanen [28.03.2024 18:03] (aktuell) – [Bekannte Aushilfen eintragen] eugen.ruff
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 Bitte beachten Sie, dass wie auch in den vergangenen Jahren, von den Schulleitungen zunächst ausschließlich für Lehrkräfte, die familienbedingt (Elternzeit ohne Dienstleistung, Beurlaubung gemäß Art.89 BayBG), aufgrund sonstiger Beurlaubung, Mutterschutzes oder Erkrankung abwesend sind (länger als 6 Wochen Abwesenheit), bzw. für Lehrkräfte in der Freistellungsphase eines Sabbatmodells (mit anschließender Rückkehr in den Dienst) Aushilfen zu planen und mit der Unterrichtsplanung zu übermitteln sind.  Bitte beachten Sie, dass wie auch in den vergangenen Jahren, von den Schulleitungen zunächst ausschließlich für Lehrkräfte, die familienbedingt (Elternzeit ohne Dienstleistung, Beurlaubung gemäß Art.89 BayBG), aufgrund sonstiger Beurlaubung, Mutterschutzes oder Erkrankung abwesend sind (länger als 6 Wochen Abwesenheit), bzw. für Lehrkräfte in der Freistellungsphase eines Sabbatmodells (mit anschließender Rückkehr in den Dienst) Aushilfen zu planen und mit der Unterrichtsplanung zu übermitteln sind. 
  
-Die Aufrechterhaltung der Möglichkeit zur Erhöhung von Lehrerwochenstunden familienbedingt Teilzeitbeschäftigter soll damit zunächst über die zusätzliche Anforderung von Studienreferendaren gewahrt werden. Sollte es die Schulsituation zulassen, so kann auch eine Vollzeitanforderung erfolgen. Die Entscheidung über die Zuweisung wird dann im Abgleich getroffen. Das bedeutet, dass in der zu übermittelnden Unterrichtsplanung keine Aushilfen auf Teilzeitreste geplant werden dürfen. Das Staatsministerium wird nach Übermittlung der UP und Auswertung der bayernweiten Anforderungen zunächst prüfen, ob die aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen bestehenden Stundenbedarfe durch vorhandenes Personal (Stammlehrkräfte, Studienreferendare) gedeckt werden können (vgl. hierzu auch Punkt 4.3 des KMS zur Unterrichtsplanung).+Die Aufrechterhaltung der Möglichkeit zur Erhöhung von Lehrerwochenstunden familienbedingt Teilzeitbeschäftigter soll damit zunächst durch die Planung von Aushilfen gewahrt werden. Sollte es die Schulsituation zulassen, so kann auch eine Vollzeitanforderung erfolgen. Die Entscheidung über die Zuweisung wird dann im Abgleich getroffen. Das bedeutet, dass in der zu übermittelnden Unterrichtsplanung keine Aushilfen auf Teilzeitreste geplant werden dürfen. Das Staatsministerium wird nach Übermittlung der UP und Auswertung der bayernweiten Anforderungen zunächst prüfen, ob die aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen bestehenden Stundenbedarfe durch vorhandenes Personal (Stammlehrkräfte, Studienreferendare) gedeckt werden können (vgl. hierzu auch Punkt 4.3 des KMS zur Unterrichtsplanung).
  
-==== bekannte Aushilfen eintragen ==== +==== Bekannte Aushilfen eintragen ==== 
-Bekannte Aushilfen, die voraussichtlich im kommenden Schuljahr weiter an der Schule arbeiten werden, können im Stammpersonal oder als Neuanforderung eingetragen werden. Als Teilzeitgrund tragen Sie //"Vertragsumfang (vu)"// ein. +Bekannte Aushilfen, die voraussichtlich im kommenden Schuljahr weiter an der Schule arbeiten werden, können im Stammpersonal eingetragen werden. Als Teilzeitgrund tragen Sie //"Vertragsumfang (vu)"// ein. 
  
-==== geplante Nebentätigkeiten/ Befristete Abordnungen (bei Beamten) ====+==== Geplante Nebentätigkeiten/ Befristete Abordnungen (bei Beamten) ====
  
 Die Entscheidung über die Genehmigung der befristeten Wiederverwendung mit Abordnung fällt bei Lehrkräften, die keinen Antrag auf dauerhafte Wiederverwendung zum neuen Schuljahr 20xx/20yy gestellt haben, im Rahmen der Personalplanung bis spätestens Anfang August.  Die Entscheidung über die Genehmigung der befristeten Wiederverwendung mit Abordnung fällt bei Lehrkräften, die keinen Antrag auf dauerhafte Wiederverwendung zum neuen Schuljahr 20xx/20yy gestellt haben, im Rahmen der Personalplanung bis spätestens Anfang August. 
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 === Eintragung der Nebentätigkeit in ASV === === Eintragung der Nebentätigkeit in ASV ===
-Bei Beamten, die //zusätzlich einen Arbeitsvertrag (Nebentätigkeit) // an einer **zweiten Schule** haben, müssen mit dem //Rechtsverhältnis "Angestellter befristet (ab)"// im Reiter Dienst gepflegt werden, weil die Arbeitsleistung an dieser Schule über Aushilfemittel finanziert ist und kein Bezug auf Rechtsform an der Stammschule bestehen muss. \\+Bei Lehrkräften, die an der Stammschule ohne Einsatz sind, aber //zusätzlich einen Arbeitsvertrag (Nebentätigkeit) // an einer **zweiten Schule** haben, müssen mit dem //Rechtsverhältnis "Angestellter befristet (ab)"// im Reiter Dienst gepflegt werden, weil die Arbeitsleistung an dieser Schule über Aushilfemittel finanziert ist und kein Bezug auf Rechtsform an der Stammschule bestehen muss. \\
 Die **Stammschule** führt die Lehrkraft - unabhängig vom Einsatz an der anderen Schule - als "Beamter auf Lebenszeit (bl)" mit Beschäftigungsart "ohne Einsatz (oe)" und einem Grund der Beurlaubung/Abwesenheit weiter. Die **Stammschule** führt die Lehrkraft - unabhängig vom Einsatz an der anderen Schule - als "Beamter auf Lebenszeit (bl)" mit Beschäftigungsart "ohne Einsatz (oe)" und einem Grund der Beurlaubung/Abwesenheit weiter.