Eine Nachmeldung nach dem Probeunterricht ist nur dann notwendig, wenn nach dem Probeunterricht die tatsächliche Anzahl der Schüler, die den Probeunterricht bestehen bzw. mit Elternwille übertreten werden, um mehr als 5 Schüler von der bereits gemeldeten endgültigen UP-Übermittlung abweicht. Die neue Übermittlung einer Unterrichtsplanung ist in diesem Fall notwendig. Weitere Informationen und Termine entnehmen Sie bitte dem KMS zur Unterrichtsplanung.
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**Neu:** Diesjährig wird auf die Nachmeldung nach dem Probeunterricht verzichtet. Tragen Sie als Näherungswert 50% der Voranmeldungen unter "Schülerzahlen aus dem Probeunterricht (PU)" zum Übermittlungstermin ein. Eine Nachsteuerung der Zuweisung von Lehrerwochenstunden durch das Staatsministerium kann bei unerwarteter Abweichung der Planzahlen zur Augustmeldung erfolgen.