B2.2 Neue Lehrkräfte anlegen
Legen Sie neue Stammlehrkräfte in der ASV an.
Dies ist beispielsweise nötig bei
Wiederverwendungen zum Schulhalbjahr an neuen Einsatzschulen.
Meistens sind diese Personen wegen der Stundenplanerstellung bereits eingetragen.
externen Neubesetzungen bei bereits bekannten Funktionsstellen zum neuen Schuljahr.
Versetzungen von Lehrkräften im Rahmen des Offenen Versetzungsverfahrens (OVV).
Neubesetzung aus anderen Bundesländern im Rahmen des Lehrertauschverfahrens (LTV).
Eine ausführliche Anleitung, um neue Lehrkräfte anzulegen, finden Sie im Modul Lehrer.
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