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gemeinsam.Brücken.bauen - Aushilfe oder Mehrarbeit bei Stammlehrkraft

Budgetzuschläge

In Phase III (ab Schuljahr 2021/22) des Förderprogramms „gemeinsam.Brücken.bauen“ werden zusätzliche Budgetzuschläge GBB – „gemeinsam Brücken bauen„ vergeben. Alle Angebote des Förderprogramms werden mit dem Zusatzgrund GBBS – „g.B.b. – schulisches Personal“ gekennzeichnet.

Schülerzahl gemäß US 2020
(Stand 01.10.2020)
Budgetzuschlag
für das Schuljahr 2021/2022
(in Lehrerwochenstunden*)
0 - 300 6
301 - 400 7
401 - 500 8
501 - 600 9
601 - 700 10
701 - 800 12
801 - 900 13
901 - 1000 14
1001 - 1100 15
ab 1101 16

* Die angegebene Stundenzahl steht einer Schule pro Woche zur Verfügung.

Diese Zuschläge müssen von allen staatlichen Realschulen eigenständig verbucht werden.

Auch wenn im Oktober noch kein Förderangebot angelaufen ist (weil die Verträge beispielsweise noch nicht endgültig geschlossen sind), muss der Budgetzuschlag vollständig von jeder staatlichen Realschule eingetragen werden.

Die Budgetzuschläge sind zweckgebunden und werden aus dem Corona-Sonderfond (Kap. 13 19 Tit. 428 95) finanziert. Sie dürfen daher ausschließlich für Förderangebote im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ verwendet und nicht für Anrechnungsstunden, Koordinierungsaufgaben oder sonstige Zwecke eingesetzt werden.

Zusatzbedarf bei Unterrichten

Förderangebote im Rahmen des Förderprogramms gemeinsam.Brücken.bauen werden mit dem Zusatzbedarfsgrund GBBS g.B.b - schulisches Personal verbucht.

Alle angebotenen Förderunterrichte sollen im Besonderen Unterricht aufgeführt werden, wenn die Angebote schon im Zeitraum der Übermittlung der US gehalten werden. Maßnahmen, die erst später im Schuljahr angeboten werden, sollen noch nicht aufgeführt werden. Diese Unterrichte sind im Besonderen Unterricht mit der Unterrichtsart f – Förderunterricht und dem Zusatzbedarfsgrund GBBS – „g.B.b. – schulisches Personal“ einzutragen.

Der Zuschlag GBBK wird an Realschulen nicht verwendet, weil keine Verträge mit externen Kooperationspartner geschlossen werden können. Die Vergabe führt bei der Schulart Realschule zum M-Fehler „F_ldv_um_grundzusatz_21“. Verwenden Sie hierfür den Eintrag GBBS.

Beispiel - „gemeinsam.Brücken.bauen“ mit zusätzlicher Aushilfe

Eine Schule hat im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ eine externe Kraft im Umfang von zwei Einzelstunden für die Förderung der Lesekompetenz gewonnen.

Die zusätzlichen Lesestunden im Fach Deutsch werden als Förderunterricht am Nachmittag gehalten und die Stunden erhalten den Zusatzbedarfsgrund GBBS – „g.B.b. – schulisches Personal“.

Die Person wird als neue Lehrkraft in die ASV aufgenommen. Die UPZ der externen Kraft entspricht der Stundenzahl des Arbeitsvertrags für das Förderprogramm, wenn ausschließlich Stunden im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ geleistet werden. Aushilfslehrkräfte können auch Unterrichte im Umfang der vereinbarten Stunden als reguläre Aushilfe und zusätzliche Förderunterrichte als Lehrkraft im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ halten.

Beispiel - „gemeinsam.Brücken.bauen“ durch Mehrarbeit bei Stammpersonal

Eine Stammlehrkraft in Teilzeit möchte im Rahmen von Mehrarbeit drei Stunden im Fach Mathematik anbieten. Diese Mehrarbeit muss im Schulreiter NNNN RS vergeben werden.

Diese zusätzlichen Stunden führen zu keiner Erhöhung der Teilzeit-UPZ. Dies würde nach der Teilzeitüberprüfung ab Mitte Oktober zu unnötigem Mehraufwand durch Rückforderungen beim Landesamt für Finanzen führen.

Budgetzuschlag nicht vollständig ausgeschöpft

Die Summe der Unterrichtsstunden der Abweichung GBBS darf maximal den Wert des Budgetzuschlags erreichen.

Die sonstigen, durch die Schule im Rahmen des Budgets ohnehin durchgeführten Förderangebote und Differenzierungen sind in der üblichen Weise (also nicht mit dem Zusatzbedarfsgrund GBBS) zu verbuchen. Sollte der Budgetzuschlag zu Beginn des Schuljahres nicht vollständig ausgeschöpft worden sein, so können die restlichen Stunden nicht anderweitig verwendet werden. Das bedeutet, dass in der ASV laut Stundenbudget noch Stunden zur Verfügung stehen, die aber nicht den für Regelunterricht verbraucht werden dürfen.

Beispiel - Stundenbudget

Eine Schule hat nach der Erhöhung der Integrierten Lehrerreserve ein Gesamtbudget von 733 Stunden. Zusammen mit den 10 Lehrerwochenstunden für das Förderprogramm gemeinsam.Brücken.bauen stehen der Schule 743 Stunden zur Verfügung. Anfangs werden von diesen 10 Stunden nur zwei zusätzliche Förderunterrichte durch externes Personal, drei Stunden durch Mehrarbeit von Stammpersonal und eine Stunde durch Erhöhung des Arbeitsvertrags bei befristet Angestellten angeboten. Die unverbrauchten vier Stunden müssen übrig bleiben und die Schule kann nur auf ein Gesamtbudget von 739 Stunden planen.