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skr:lehrkraefte [20.05.2019 14:24] – angelegt tobias.zinkeskr:lehrkraefte [15.04.2024 15:06] (aktuell) – [Private Schulen: Staatlich geförderte Wochenstunden] tina.dersch
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 Damit die PL-Prüfungen in ASV fachlich korrekt sind, muss im Feld „maßgebliche Schulart zur UPZ Berechnung“ die Schule für Kranke ausgewählt sein.  Damit die PL-Prüfungen in ASV fachlich korrekt sind, muss im Feld „maßgebliche Schulart zur UPZ Berechnung“ die Schule für Kranke ausgewählt sein. 
 +
 +<WRAP center round important 60%>
 +Falls noch fachlich falsche Plausibilitäten erscheinen, bitte direkt über das Ticketsystem diese melden. Probieren Sie nicht selbstständig die UPZ-Berechnung zu umgehen, durch Eintragung verschiedener Werte.
 +</WRAP>
 +
  
 ==== Private Schulen: Staatlich geförderte Wochenstunden ==== ==== Private Schulen: Staatlich geförderte Wochenstunden ====
-Für Personal an privaten Schulen, welches auch privat angestellt ist, üssen die entsprechenden staatlich geförderten Stunden in ASV richtig eingetragen werden, entsprechend dem Kostenersatz. Dabei wird zwischen unterrichtendem und nichtunterrichtendem personal unterschieden:+Für Personal an privaten Schulen, welches auch privat angestellt ist, müssen die entsprechenden staatlich geförderten Stunden in ASV richtig eingetragen werden, entsprechend dem Kostenersatz. Dabei wird zwischen unterrichtendem und nichtunterrichtendem Personal unterschieden:
  
   * Lehrkräfte:   * Lehrkräfte:
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   * Nichtunterrichtendes Personal (//Datei / Personal / Nicht Unterrichtendes Personal//):   * Nichtunterrichtendes Personal (//Datei / Personal / Nicht Unterrichtendes Personal//):
 {{ :fz:asv_nup_staatl-gef.png?600 |PEK = Personalkostenersatz nach Art. 33 BaySchFG}} {{ :fz:asv_nup_staatl-gef.png?600 |PEK = Personalkostenersatz nach Art. 33 BaySchFG}}
-PEK = Personalkostenersatz nach Art. 33 BaySchFG+PKE = Personalkostenersatz nach Art. 33 BaySchFG