Hinweise zur Meldung der Unterrichtssituation (Förderzentren)

Schüler

 

Offene und gebundene Ganztagsangebote

GS, MS, FZ, RS, RSF, GY, OS, IGS, FWS, WS

Die Daten zu offenen und gebundenen Ganztagsangeboten werden von den Ganztagskoordinatoren an den Regierungen und MB-Dienststellen geprüft und von diesen freigegeben. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass bei allen Schülern, die ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot besuchen, die zutreffenden Ausprägungen auf dem Reiter Erweiterungen in den Feldern Ganztägige Betreuung / Förderung und ggf. Tage pro Woche angegeben sowie die Summendaten zur Anzahl externer Teilnehmer und Zählschüler und zur Anzahl der OGT-Gruppen korrekt eingetragen sind.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie im Dokument „Offene und gebundene Ganztagsangebote“ auf der Webseite des Staatsministeriums.

Sollten PL-Ausnahmen (vgl. ASV-Dokumentation) im Bereich Ganztag beantragt werden müssen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem für Ihre Schule zuständigen Ganztagskoordinator an der Regierung bzw. MB-Dienststelle auf. Eine Ausnahme kann nur genehmigt werden, wenn die Bestätigung durch die Schulaufsicht vorliegt.

Die Ganztagskoordinatoren haben die Möglichkeit, die übermittelten Ganztagsdaten auf den Masken der ASD-Applikation unabhängig von der allgemeinen schulaufsichtlichen Prüfung freizugeben. Sobald die Prüfung der Ganztagsdaten abgeschlossen ist, kann die Anzahl der GGT-Klassen und -Schüler sowie der Gruppen des offenen Ganztags ohne Rücksprache mit dem Ganztagskoordinator nicht mehr abweichend gemeldet werden:

Sollten nochmals Änderungen im Bereich der Ganztagsdaten notwendig sein, muss Kontakt mit dem Ganztagskoordinator aufgenommen werden, damit eine Übermittlung der korrigierten Daten möglich gemacht wird.

 

Schüler mit Autismus

alle Schularten

Sofern ein Schüler aufgrund eines diagnostizierten Autismus sonderpädagogische Förderung (z. B. MSD, Inklusion) erhält bzw. erhalten soll, ist auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störungen / Schwächen / Förderung die Ausprägung AUT einzutragen.

 

Sonderpädagogische Förderung

alle Schularten

An allgemeinen Schulen (GS, MS, RS, GY, ARS, AGY, KOL, IGS, OS, FWS, WS, BS, BFS, FS, FAK, FOSBOS, BFG) ist im Schülermodul auf dem Reiter Laufbahn im Feld Sonderpädagogische Förderung erteilt (z. B. MSD/Inklusion) der Förderschwerpunkt des Schülers zu erfassen, wenn geeignete Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen derzeit bereits tatsächlich erfolgen oder deren Umsetzung im laufenden Schuljahr zu erwarten ist.


Beispiele für geeignete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen (ggf. Rücksprache mit dem betreuenden Sonderpädagogen):

  1. Eine Lehrkraft wird vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst beraten, um einen Schüler im Förderschwerpunkt Hören zu fördern.
  2. An einer Schule mit Schulprofil Inklusion erhält ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen sonderpädagogische Förderung.
  3. An einer allgemeinen Schule wird ein Schüler durch Budgetstunden für Inklusion unterstützt.
  4. Eine Lehrkraft telefoniert regelmäßig mit einem Sonderpädagogen, um Hinweise für den Umgang mit einem Schüler im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu erhalten.

Für Schüler, die keine sonderpädagogische Förderung/Unterstützung erhalten, darf an dieser Stelle keine Eintragung erfolgen, auch wenn der sonderpädagogische Förderbedarf förmlich festgestellt wurde. Der Förderschwerpunkt kann in solchen Fällen im Feld Sonderpädagogische Förderung erforderlich erfasst werden; Angaben in diesem Feld werden nicht nach ASD übermittelt.

Förderschulen (FZ, RSF, WSF, BSF, BFF, BFGF, FOF) erfassen die Förderschwerpunkte aller Schüler (mit Ausnahme der Schüler in Klassen für Kranke) auf dem Reiter Erweiterungen in der Tabelle Förderung. Das o. a. Feld auf dem Reiter Laufbahn ist nur dann zu befüllen, wenn ein Schüler zusätzlich durch den MSD betreut wird.


 

Schülerdoppelmeldungen

alle Schularten

ASD registriert im Rahmen der Einbuchung der übermittelten Daten berechtigte und unberechtigte Schülerdoppelmeldungen.
Eine unberechtigte Schülerdoppelmeldung liegt vor, wenn ein Schüler von zwei verschiedenen Schulen nach ASD gemeldet wird, obwohl er von einer der beiden Schulen nicht gemeldet werden darf (z. B. weil er sich vor dem Stichtag bereits abgemeldet hatte).
Wechselt ein Schüler zwischen dem 1. und dem 20. Oktober von einer allgemeinbildenden Schule an eine berufliche Schule, so liegt hingegen eine berechtigte Schülerdoppelmeldung vor.

In allen Fällen unberechtigter Schülerdoppelmeldungen erhalten die beteiligten Schulen Transferquittungen sowie eine OWA-Nachricht (für FOS, FOF, BFG und BFGF erst ab Schuljahr 2026/2027 relevant). Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Schüler wird von zwei Schulen gemeldet

Mithilfe der Schülervorabfrage kann bereits vor dem Stichtag der Erhebung für alle in ASV gespeicherten Schüler der Schule die Information aus ASD bezogen werden, ob eine zweite Schule denselben Schüler aus ASD abgeholt oder sogar bereits nach ASD gemeldet hat.
Beachten Sie hierzu bitte die ASV-Dokumentation: Schülervorabfrage US

 

Fächer

 

Klassen

 

Differenzierter Förderschwerpunkt einer Klasse

alle Förderschulen

Der auf dem Reiter Stammdaten eingetragene Diff. Förderschwerpunkt der Klasse richtet sich nach den Förderschwerpunkten der Mehrheit der Schüler der Klasse. Dabei darf eine Klasse nur dann als Klasse mit mehrfach behinderten Kindern (z. B. SE+GE) gekennzeichnet werden, wenn mehr als die Hälfte der Schüler der jeweiligen Klasse diese mehrfache Behinderung aufweist.

 

Unterricht

 

Teamteaching

alle Schularten

Wird ein Unterricht von zwei Lehrkräften gemeinsam erteilt (keine pädagogischen Assistenten oder Drittkräfte), so ist dieser Unterricht mit der Feinkoppel Teamteaching zu erfassen. Damit ist die Anzahl der Stunden sowohl aus Sicht der unterrichtenden Lehrkräfte als auch aus Sicht der zugeordneten Schüler korrekt.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Abbildung von Teamteaching in der Matrix

 

Teilung wegen Gruppengröße

alle Schularten
NEU 2025

Der Zusatz Teilung wegen Gruppengröße ist fachlich nur dann zutreffend, wenn dem Unterricht nur ein Teil der Klasse zugeordnet ist und die Abweichungsstunden mit den Wochenstunden des Unterrichtselements übereinstimmen.
Beispiel:
Eine Klasse mit 30 Schülerinnen und Schülern hat 3 Stunden pro Woche gemeinsam Unterricht im Fach Mathematik; eine zusätzliche Stunde wird in geteilten Gruppen erteilt.
In diesem Fall sind drei Unterrichtselemente zu erfassen: ein dreistündiges mit allen Schülern und zwei einstündige mit den Schülern der jeweiligen Gruppe. Da für die Teilung in diesem Fall eine Lehrerstunde zusätzlich benötigt wird, ist bei einem der beiden einstündigen Unterrichtselemente die Abweichung T einzutragen. Damit die Anzahl der Unterrichtsstunden je Schüler statistisch korrekt ist, ist besonders darauf zu achten, dass kein Schüler beiden einstündigen Unterrichtselementen zugeordnet ist, sondern die Klasse überschneidungsfrei auf die beiden Unterrichtselemente aufgeteilt ist.

 

Lehrkräfte

 

Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen oder mehreren Dienststellen

alle Schularten

Ausführliche Eintragungshinweise zu dieser Thematik finden Sie im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen.
Grundsätzlich gilt:

  • Jede Schule meldet nur dasjenige Dienstverhältnis einer Lehrkraft, in dessen Rahmen die Lehrkraft an der Schule tätig ist; über etwaig bekannte Nebentätigkeiten einer Lehrkraft, die vollständig an anderen Schulen stattfinden, berichtet sie nicht.
  • Auf den Reitern Dienst und Einsatz <Schuljahr> im Lehrermodul werden nur Daten des Hauptdienstverhältnisses innerhalb eines DSS eingetragen.
 

Zugänge und Abgänge

alle Schularten
NEU 2025

Für die amtliche Statistik und die Lehrerbedarfsprognose ist von besonderer Bedeutung, dass Zu- und Abgänge von Lehrkräften an jeder Schule statistisch korrekt von ASD berechnet werden können. In wenigen Fällen ist hierzu eine Meldung der Schule erforderlich.

Zugänge
Die Eintragung eines Zugangsdatums und einer Zugangsart ist ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr notwendig. Die Plausiprüfungen hierzu wurden entfernt.

Abgänge
Alle Lehrkräfte, die ihren überwiegenden Einsatz im Vorjahr an der berichtenden Schule hatten (vz, tz oder wh) und im aktuellen Schuljahr aus folgenden Gründen nicht mehr an der Schule tätig sind, müssen mit Beschäftigungsart oe und Beurlaubungsart so im aktuellen Schuljahr zwingend gemeldet werden; die Eintragung des Abgangsdatums und des -grundes ist im Bereich Zugang / Abgang (ASD) auf dem Reiter Einsatz vorzunehmen:

  • Ruhestand und vorzeitiger Ruhestand (r, rv), falls die Lehrkraft nicht zuvor bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit war
  • Dienstunfähigkeit (rd)
  • Tod (t)
  • Wechsel Bundesland (wl)

Befristet angestellte Lehrkräfte, die die Schule wegen Vertragsablauf (va) verlassen haben, müssen im aktuellen Schuljahr nicht mehr geführt werden (optional mit Beschäftigungsart nm). Gleiches gilt für abgegangene Lehrkräfte mit Wechsel gleiche/andere Schulart (w, ws).

Beurlaubte Lehrkräfte müssen im ersten Jahr der Beurlaubung mit Beschäftigungsart oe und korrekter Beurlaubungsart (nicht so) gemeldet werden.

Bei Lehrkräften, die in vollem Umfang an eine nichtschulische Dienststelle abgeordnet sind, und Lehrkräften in der Freistellungsphase ist als Beschäftigungsart wh, tz oder vz (nicht oe) zutreffend, bei Lehrkräften in Elternzeit ist als Beschäftigungsart oe und als Beurlaubungsart ez einzutragen. Diese Lehrkräfte müssen in jedem Jahr der Abordnung, Freistellung bzw. Elternzeit gemeldet werden, eine Abgangsart ist aber nicht zu erfassen. Kehrt eine Lehrkraft nach Ende der Freistellungsphase nicht an die Schule zurück, ist keine erneute Meldung der Lehrkraft erforderlich.

 

Stammschule

alle Schularten

Als Stammschule einer Lehrkraft ist grundsätzlich diejenige Schule anzugeben, die die Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses darstellt, im Rahmen dessen die Lehrkraft an der Schule tätig ist. Bei Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder Dienststellen und Schulen mit gemeinsamem DSS gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die ausführlich im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen dargestellt sind.

Für staatliche Lehrkräfte sollte grundsätzlich die in VIVA eingetragene Schule als Stammschule gemeldet werden. Ist in VIVA für das Hauptdienstverhältnis einer Lehrkraft eine andere Stammschule erfasst als in ASV, so sollte dies bei der Übernahme der Lehrerdaten angezeigt werden.
Bei staatlichen Lehrkräften an beruflichen Schulzentren oder in sonstiger Weise organisatorisch verbundenen Schulen kann abweichend von VIVA die Schule des überwiegenden Einsatzes der Lehrkraft innerhalb des Schulverbunds oder die größte der verbundenen Schulen angegeben werden.

 

Studienreferendare

alle Schularten

Bei Studienreferendaren (Eintrag vd im Reiter Einsatz <Schuljahr>) ist im Reiter Dienst unter Lehrbefähigung/-erlaubnis das angestrebte Lehramt einzutragen.

 

Auswahl von Differenzierungen sonstiger Anrechnungen (wx)

alle Schularten

Um die sonstigen Anrechnungen (staatl.) (Kürzel wx) automatisiert auswerten zu können, ist seit dem Schuljahr 2023/2024 bei Verwendung dieser Anrechnungsart zusätzlich eine Differenzierung auszuwählen:

700

Sollte eine Lehrkraft mehrere wx-Anrechnungen mit unterschiedlichen Differenzierungen erhalten (z. B. jeweils eine Anrechnungsstunde für Lehrergesundheit und KIBBS), legen Sie bitte für jede dieser Differenzierungen einen eigenen Eintrag an.

Sofern keine andere Differenzierung zutreffend ist, wählen Sie bitte sonstige aus. In diesem Fall muss eine Erläuterung im Freitextfeld erfasst werden.

 

Zukunft prägen - Lehrer/-in werden

alle Schularten
NEU 2025

Die Anrechnungsstunden für Lehrkräfte des Beratungsnetzwerks „Zukunft prägen - Lehrer/-in werden“ sind mit der Anrechnungsstundenart wx und der Differenzierung Ber_ZpLw zu melden.

Die Botschafter/-innen des Projekts „VOR ORT“ erhalten für ihre Tätigkeit 0,5 Anrechnungsstunden je Schuljahr. Die Verbuchung der Anrechnungsstunden richtet sich nach der Schulart:

  • Für Lehrkräfte an Förderschulen sind in jedem Schuljahr der Tätigkeit 0,5 Anrechnungsstunden (Differenzierung VO_ZpLw) zu melden. An FZ und RSF müssen diese Lehrkräfte ausnahmsweise keine ausgeglichene Stundenbilanz aufweisen. Eine Abweichung um 0,5 Stunden zur UPZ ist zulässig. Bzgl. des Unterrichts und weiterer Verbrauchsstunden ist die Stichtagssicht abzubilden.
  • Für Botschafter/-innen an den übrigen allgemeinbildenden Schulen sind ausschließlich ganzzahlige Anrechnungsstunden zu erfassen. Die Lehrkräfte erhalten im jeweils zweiten Jahr ihrer Tätigkeit eine Anrechnungsstunde (Differenzierung VO_ZpLw).
  • Für Lehrkräfte an allgemeinen beruflichen Schulen sind in jedem Schuljahr der Tätigkeit 0,5 Anrechnungsstunden (Differenzierung VO_ZpLw) zu melden.
 

Personalvertretung an Förderschulen

alle Förderschulen und Schulen für Kranke

Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Ausprägungen zur Meldung der Personalvertretung und deren Verwendung ist in der ASV-Dokumentation zusammengestellt: Anrechnungsstunden für Personalvertretung an Förderschulen.

Die Eintragungen sind insofern durch Plausibilitätsprüfungen abgesichert, als die Lehrerstundenarten Hauptpersonalrat und Personalrat Förderschule ausschließlich für staatliches Personal verwendet werden dürfen. Achten Sie bitte insbesondere darauf, die Lehrerstundenart Hauptpersonalrat auch tatsächlich nur für diejenigen Lehrkräfte zu verwenden, die gewählte HPR-Mitglieder sind.

 

Erweiterte Schulleitung an Förderschulen

alle Förderschulen

Seit dem Schuljahr 2024/2025 können an Förderschulen erweiterte Schulleitungen eingerichtet werden, was zuvor nur über die Teilnahme am Schulversuch „Führung KOOPERATIV“ möglich war.

Für die Anrechnungsstunden der Mitglieder der erweiterten Schulleitung ist die Lehrerstundenart Erweiterte Schulleitung (Kürzel de) zu verwenden.

 

Profilschulen Informatik und Zukunftstechnologien (PIZ)

FZ

Die Profilschulen Informatik und Zukunftstechnologien im Förderschulbereich erhalten je Schule eine Anrechnungsstunde. In ASV ist die Anrechnung unter Mitwirkung Schulversuch (Kürzel ws) mit Bemerkung einzutragen.

 

Fachlehrkraft Sonderpädagogik

FZ, BSF

Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird eine Qualifizierung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik angeboten (vgl. KMS Nr. III.6-BP8027.0/2/10).

Reiter Dienst:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) der zweijährigen Qualifizierung sind bei den Lehrkräften folgende Eintragungen vorzunehmen:

511000_fachlehrkraft_sonderpaedagogik_dienst.jpg

In der zweiten Phase (begleitetes Dienstjahr) folgende:

Reiter Einsatz:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) sind bei den Lehrkräften folgende Angaben erforderlich:

Bei der UPZ wird bei der Meldung zur US nur der eigenverantwortlich erteilte Unterricht berücksichtigt.

Für die zweite Phase gilt im Falle des Einsatzes an einem Förderzentrum:

Die Vollzeit-UPZ im begleiteten Dienstjahr und nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme richtet sich nach der Schulart des überwiegenden Einsatzes und entspricht der in der Anlage zur BayUPZV festgelegten UPZ für Fachlehrkräfte.


Reiter <Schulnummer>:
Während des begleiteten Dienstjahres (2. Phase) erhalten die Lehrkräfte zwei Anrechnungsstunden. Diese sind mit der Lehrerstundenart FL Sonderpäd. (begl. Dienstj.) (Kürzel FL_S) unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven zu erfassen.

Für die Betreuung der Teilnehmenden an der Qualifikation in den Regionen werden Regionalmentoren eingesetzt. Zur Verbuchung der Anrechnungsstunden ist die Lehrerstundenart Regionalmentor FL-Ausbildung (Kürzel lr) zu verwenden.


 

Lehrbefähigung Sonderpädagogik (Praxisphase in der Zweitqualifikation)

BSF, FZ

Lehrkräfte, die ihre zweijährige Praxisphase an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung oder im Ausnahmefall an einem Förderzentrum absolvieren, halten eigenverantwortlichen Unterricht im Gesamtumfang von 6 JWS.
Um den von den betreffenden Lehrkräften gehaltenen Unterricht kenntlich zu machen, kann der Zusatzbedarfsgrund Unt. nicht budgetrelevant verwendet werden.

Die Lehrkräfte erhalten zudem fünf Anrechnungsstunden. Diese sind auf dem Reiter <Schulnummer> unter Verwendung der Lehrerstundenart Zweitquali. LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu verbuchen.
Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Lehrbefähigung Sonderpädagogik - Zweitqualifikationsmaßnahme für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen

 

Lehrkräfte der Mobilen Reserve

GMS, FZ, GY, RS, IGS, FOSBOS
NEU 2025

Die Eintragungsvorgaben und Erfassungsmöglichkeiten zu Lehrkräften der Mobilen Reserve an GMS, FZ und RS bzw. IGS wurden zum Schuljahr 2025/2026 vereinfacht.

Darüber hinaus wurden für GY und FOSBOS Eintragungsvorgaben geschaffen.

Nähere Informationen zu den schulartspezifischen Regelungen finden Sie in der ASV-Dokumentation:

 

Mobile Reserve im inklusiven Einsatz an Regelschulen

FZ

Seit dem Schuljahr 2022/2023 kann unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven die Lehrerstundenart Mobile Reserve im inklusiven Einsatz an Regelschulen (z. B. Tandemklassen) (Kürzel LMR-Inkl) ausgewählt werden. Lehrkräfte der Mobilen Reserve, die für den Einsatz an Regelschulen vorgesehen sind, können dadurch von denen, die an Förderschulen eingesetzt werden, unterschieden werden.

 

Kategorie für die UPZ-Berechnung (Förderzentrum)

FZ

Nicht in allen Fällen kann die Unterrichtspflichtzeit einer Lehrkraft anhand der Schulart ihrer Stammschule, ihrer Besoldungsgruppe und ihres Lehramts zuverlässig berechnet werden.
Bei Lehrkräften mit Förderzentrum als maßgeblicher Schulart für die UPZ-Berechnung (Reiter Dienst) ist bei allen Lehrkräften außer denen mit Lehramt Sonderpädagogik auf dem Reiter Einsatz <SJ> die Angabe einer UPZ-Kategorie notwendig und wird per PL eingefordert:

Wenn Förderzentrum als maßgebliche Schulart zur Ermittlung der UPZ ausgewählt wurde, können folgende UPZ-Kategorien erfasst werden:

UPZ-Kategorie Beschreibung
L_FZ Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Lehrkräfte an Förderzentren einschließlich SVE (Nr. 5.1.1 und Nr. 5.1.2 der Anlage zur BayUPZV)
Fl_FZ Fachlehrkräfte an Förderzentren einschließlich SVE (Nr. 5.1.3 der Anlage zur BayUPZV) inkl. Fachlehrkräfte Sonderpädagogik (KMS AZ III.6-BO8027.0/2/10)
FöL_FöS Förderlehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke (Nr. 6.2 der Anlage zur BayUPZV)
HPU_FöS Heilpädagogische Förderlehrkräfte, Werkmeister/-innen und sonstiges Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen und Schulen für Kranke (Art. 60 (2) BayEUG)
SON_FöS sonstiges Personal an Förderschulen mit Unterrichtseinsatz (z. B. Therapiekräfte)


Die UPZ-Kategorie SON_FöS ist ausschließlich für sonstiges Personal zu verwenden, das aufgrund ihres Unterrichtseinsatzes im Lehrkräftemodul und nicht als NUP geführt wird (z. B. Therapiekräfte an KME-Schulen).




 

Nicht unterrichtendes Personal

 

Differenzierungskräfte

alle Förderschulen

Unter dem Menüpunkt Datei / Personal / Nicht unterrichtendes Personal kann in der Registerkarte Dienst / Einsatz die gesonderte Ausprägung Differenzierungskraft ausgewählt werden.

 

Summendaten

 

Schüler in Klassen für Kranke im Vorjahr

FZ, SKR
NEU 2025

Angaben zur Anzahl der Schüler in Klassen für Kranke im Vorjahr je Schulart sind ab der US 2025 nicht mehr nach Geschlecht getrennt, sondern nur noch als ganzzahlige Gesamtwerte je Schulart anzugeben.

Der bisherige Vorjahresdurchschnittswert wird zur US 2025 durch Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Schüler in Klassen für Kranke je Jahresunterrichtstag im Vorjahr in Abhängigkeit vom jeweiligen Bereich (Somatik/Psychosomatik bzw. Psychiatrie) ersetzt. Die je Bereich ermittelten Durchschnittswerte sind mit zwei Dezimalstellen als Summendaten anzugeben.

 

Budget

 

Weitere Hinweise

 

Drittes Geschlecht

alle Schularten

In ASV stehen für Schüler, Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal und sonstiges Verwaltungspersonal auch die Geschlechtsausprägungen divers und ohne Angabe zur Verfügung, sodass das Geschlecht entsprechend der Eintragung im Personenstandsregister erfasst werden kann.
Zusätzlich besteht bei Schülern, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag im Personenstandsregister abweicht, die Möglichkeit, das „gelebte“ Geschlecht sowie den zukünftigen Rufnamen in ASV zu führen.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Organisatorisches Geschlecht

Übermittlung an ASD
Das in ASV erfasste, dem Eintrag im Personenstandsregister entsprechende Geschlecht wird für den übermittlungsrelevanten Personenkreis nach ASD übermittelt.
Die Einträge divers und ohne Angabe werden statistisch nicht ausgewertet. Bei den betreffenden Personen erfolgt aufgrund voraussichtlich geringer Fallzahlen ein zufälliges, aber über die Jahre hinweg konsistentes Mapping auf die Ausprägungen männlich oder weiblich, um die Statistische Geheimhaltung zu gewährleisten.

Die Informationen zum sogenannten „organisatorischen“ Geschlecht werden nicht nach ASD übermittelt.

Übermittlung aus ASD
Bei der Schüler- und Lehrkräftesuche können alle Geschlechtsausprägungen verwendet werden.
Sofern den Suchkriterien entsprechende Datensätze vorliegen, wird das Geschlecht beim Abholen von Schüler- bzw. Lehrkräftedaten ausgeliefert und in ASV übernommen.