Bei Lehrkräften, die an der Zweitqualifikation im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung teilnehmen sind folgende Eintragungen vorzunehmen:
Reiter Dienst:
Abschnitt 1: Einjährige Ausbildungsphase | Abschnitt 2: Einjährige Vertiefungsphase | |
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Rechtsverhältnis | bl (sofern Lehrkraft bereits im Beamtenstatus), ansonsten ab | bl (sofern Lehrkraft bereits im Beamtenstatus), ansonsten bp |
Dienstherr | by | by |
Amtsbezeichnung | wie bisher, falls Lehrkraft bereits im Beamtenstatus; ansonsten Beschäft. | StR (FöS) |
Besoldung | A13 oder E13 (für lg und lr in Abhängigkeit vom bisherigen Rechtsverhältnis) bzw. E12 oder A12 (für gs und lm in Abhängigkeit vom bisherigen Rechtsverhältnis) | A13 (für lg und lr) bzw. E12 oder A12 (für gs und lm in Abhängigkeit vom bisherigen Rechtsverhältnis) bzw. A13 (für gs und lm, sofern mindestens 9 Jahre Vorerfahrung an Förderschule) |
Lehramt | entsprechend der bisherigen Qualifikation (lg, lr, gs oder lm) | entsprechend der bisherigen Qualifikation (lg, lr, gs oder lm) |
2. Lehramt | kein Eintrag! | ls |
Reiter Einsatz <SJ>:
Die Maßnahme wird in der Regel in Vollzeit absolviert (UPZ 26), kann aber auch in familienpolitischer Teilzeit ab 21 Wochenstunden erfolgen. Die jeweils zutreffenden Angaben sind einzutragen.
Reiter <Schulnummer>:
Den Lehrkräften werden im ersten Jahr fünf Anrechnungsstunden gewährt. Diese sind unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven anhand der Lehrerstundenart Zweitquali. LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu erfassen:
Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen, die an beruflichen Schulen (BS, BFS, WS, FOS, BOS) und an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung tätig sind. Die Maßnahme gliedert sich in die universitäre Qualifizierungsphase und eine daran fakultativ anschließende i. d. R. zweijährige Praxisphase im Rahmen einer Teilabordnung an eine BSF bzw. im Ausnahmefall an ein FZ.
An der Stammschule der betreffenden Lehrkraft (BS, BFS, WS, FOS, BOS oder BSF) sind folgende Eintragungen vorzunehmen:
Reiter <Schulnummer>:
Die Lehrkräfte erhalten sowohl während der universitären Qualifizierungsphase (Zusatzqualifikation) als auch in der Praxisphase (Zweitqualifikation) fünf Anrechnungsstunden. Diese sind unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven anhand der Lehrerstundenart ZQ, ZwQ-LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu erfassen:
Reiter Einsatz <Schuljahr>:
Während der Praxisphase ist eine etwaige Abordnung in Höhe der sechs Stunden, in denen die Lehrkraft eigenverantwortlichen Unterricht hält, entsprechend der Dokumentation zu Lehrkräften mit mehreren Dienststellen innerhalb eines Dienstverhältnisses in Form des Einsatzes an einer anderen Schule zu erfassen.
Reiter Dienst:
Mit erfolgreicher Teilnahme an der in der Regel zweijährigen Praxisphase wird in Verbindung mit dem erworbenen Universitätszertifikat die Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik festgestellt. In ASV ist als 2. Lehramt LA Sonderpädagogik (Kürzel ls) einzutragen:
Die Lehrkräfte werden in der i. d. R. zweijährigen Praxisphase im Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts (6 Wochenstunden) an eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung - bzw. im Ausnahmefall an ein Förderzentrum - abgeordnet. Die Eintragungen an der BSF (bzw. dem FZ) sind gemäß der Dokumentation zu Lehrkräften mit mehreren Dienststellen innerhalb eines Dienstverhältnisses vorzunehmen.
Die von den Lehrkräften der Zweitqualifikationsmaßnahme gehaltenen Unterrichte können mit dem Zusatzbedarfsgrund Unt. nicht budgetrelevant (Kürzel U_N_BUD) gekennzeichnet werden:
Die Lehrkraft, die den Teilnehmenden der Maßnahme als Ansprechpartner für die fachliche Beratung und Begleitung dient, erhält eine Anrechnungsstunde je Schuljahr. Auf dem Reiter <Schulnummer> ist die Lehrerstundenart Betreuung ZwQ - LA Sonderp. (Kürzel lwz) auszuwählen.