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Max Weber-Programm/Maximilianeum - (vorläufige) Prüfung

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Kürzel: ST405
Datenbereich: Schüler
Kurzbeschreibung: Max Weber-Programm/Sonderprüfung Maximilianeum - (vorläufige) Prüfung der schulischen Leistungsvoraussetzungen nach Abschluss
- 12/1 > Vorläufige Prüfung der Ergebnisse
- 12/2 > Vorläufige Prüfung der Ergebnisse
- 13/1 > Vorläufige Prüfung der Ergebnisse
- 13/2 mit Einbringung
- 13/2 mit Abiturprüfungsergebnissen

Listet die Schülerinnen und Schüler auf, deren Halbjahresleistungen aus den gewählten Ausbildungsabschnitten bzw. deren Abiturprüfungsleistungen den vorgegebenen Kriterien entsprechen.
Schulart(en): GY, GYF, IGS, KOL, AGY
Seitenzahl: mindestens eine Seite
Stand:

Beschreibung

Dieser Bericht soll bei der Prüfung ausgewählter Kriterien/Leistungsvoraussetzungen zur Meldung zum Max Weber-Programm bzw. zur Sonderprüfung Maximilianeum unterstützen.

Max Weber-Programm

Es werden folgende Kriterien geprüft:

  • mindestens 524 Punkte in den HJL der Qualifikationsphase,
  • davon aus den Fächern Deutsch, Mathematik sowie dem Leistungsfach eine Summe von insgesamt mindestens 156 Punkten,
  • sowie in jeder der eingebrachten Halbjahresleistungen mindestens 12 Punkte;
  • mindestens 250 Punkte in der Abiturprüfung
  • Altersgrenze: 23 (zum Zeitpunkt des Förderbeginns (01.08. nach Abiturprüfung))

Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler ausgewiesen.

Sonderprüfung Maximilianeum

Es werden folgende Kriterien geprüft:

  • keine der 40 eingebrachten Halbjahresleistungen unter 13 Punkten
  • in mindestens zwei der fünf Abiturprüfungsfächer (darunter eines der Fächer Deutsch, Mathematik und Leistungsfach) in allen Einzelleistungen mindestens 13 Punkte (große Leistungsnachweise sowie der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise)
  • keine der nicht eingebrachten Leistungen mit 0 Punkten bewertet, auch kein großer Leistungsnachweis oder der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise in einem Kurs mit 0 Punkten
  • Abiturprüfung: in den fünf erbrachten Einzelleistungen mindestens viermal 13 Punkte und höchstens einmal 12 Punkte

Dialogabfrage

Die (vorläufige) Prüfung der Voraussetzungen kann nach jedem Ausbildungsabschnitt erfolgen sowie unter Berücksichtigung der vorliegenden Einbringung und der Abiturergebnisse.

Zusätzlich kann gewählt werden, ob auch der Notenbogen ausgegeben werden soll.
Außerdem können optional auch die Leistungsvoraussetzungen für die Sonderprüfung Maximilianeum kontrolliert werden.

Sofern keine Schülerin bzw. kein Schüler Ihrer Schule die vorgegebenen Kriterien/Leistungsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung.

Hinweis: Markieren Sie vor der Ausführung des Berichts sämtliche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 bzw. 13.

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