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Max Weber-Programm/Maximilianeum - vorläufige Prüfung der Zulassung

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Datenbereich: Schüler
Kurzbeschreibung: Max Weber-Programm, Stiftung Maximilianeum - Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Abschluss
- 12/1 > Vorläufige Prüfung der Ergebnisse
- 12/2 > Vorläufige Prüfung der Ergebnisse
- 13/1 > Vorläufige Prüfung der Ergebnisse
- 13/2 mit Einbringung
- 13/2 mit Abiturprüfungsergebnissen

Listet die Schülerinnen und Schüler auf, deren Halbjahresleistungen aus den gewählten Ausbildungsabschnitten bzw. deren Abiturprüfungsleistungen den vorgegebenen Kriterien entsprechen
Schulart(en): GY, GYF, IGS, KOL, AGY
Seitenzahl:
Stand:

Beschreibung

Dieser Bericht soll bei der Prüfung ausgewählter Kriterien für die Zulassung zum Max Weber-Programm bzw. der Sonderprüfung Maximilianeum unterstützen.

Max Weber-Programm

Es werden folgende Kriterien geprüft:

  • mindestens 524 Punkte in den HJL der Qualifikationsphase,
  • davon aus den Fächern Deutsch, Mathematik sowie dem Leistungsfach eine Summe von insgesamt mindestens 156 Punkten,
  • sowie in jeder der eingebrachten Halbjahresleistungen mindestens 12 Punkte;
  • mindestens 250 Punkte in der Abiturprüfung
  • Altersgrenze: 23 (zum Zeitpunkt des Förderbeginns (01.08. nach Abiturprüfung))

Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler ausgewiesen.

Sonderprüfung Maximilianeum
  • keine der 40 eingebrachten Halbjahresleistungen unter 13 Punkten
  • in mindestens zwei der fünf Abiturprüfungsfächer (darunter eines der Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache) in allen Einzelleistungen mindestens 13 Punkte (große Leistungsnachweise sowie der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise)
  • Abiturprüfung: in den fünf erbrachten Einzelleistungen mindestens viermal 13 Punkte und höchstens einmal 12 Punkte betragen.
  • keine der nicht eingebrachten Leistungen mit 0 Punkten bewertet, auch kein großer Leistungsnachweis oder der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise in einem Kurs mit 0 Punkten

Dialogabfrage

Die (vorläufige) Prüfung der Voraussetzungen kann nach jedem Ausbildungsabschnitt erfolgen sowie unter Berücksichtigung der vorliegenden Einbringung und der Abiturergebnisse.

Zusätzlich kann gewählt werden, ob auch der Notenbogen ausgegeben werden soll.
Außerdem können optional auch die Zulassungsvoraussetzung für die Maximilianeumsprüfung kontrolliert werden.

Sofern keine Schülerin bzw. kein Schüler die vorgegebenen Kriterien erfüllen kann, erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung.

Hinweis: Markieren Sie vor der Ausführung des Berichts sämtliche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13

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