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Einführung des ASV/ASD-Neuverfahrens

Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird das ASV/ASD-Verfahren sukzessive an allen bayerischen Schulen eingeführt:

Im Schuljahr 2024/25 befinden sich die Beruflichen Oberschulen sowie die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens zur sonderpädagogischen Förderung im Parallelbetrieb mit dem Ziel der Produktivsetzung im Schuljahr 2025/26.

Die Fachschulen und Fachakademien im Geschäftsbereich des StMELF befinden sich derzeit in der Anforderungsklärung.

Eckdaten zu ASV

Im Schuljahr 2024/2025 werden von über 5.000 Schulen 21 verschiedener Schularten – darunter alle allgemeinbildenden Schulen – Daten von über 1,6 Millionen Schülerinnen und Schülern und rund 140.000 Lehrkräften in der schulartübergreifenden und plattformunabhängigen Software ASV verwaltet.

In ASV werden folgende Daten gepflegt:

  • schulische Stammdaten
  • Daten der Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigter
  • Daten des Personals: Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal, Verwaltungspersonal
  • Daten zur Unterrichtsverteilung für die Planung, Abbildung und Durchführung des Schulbetriebs
  • Leistungs- und Zeugnisdaten sowie die Daten zu den Abschlussprüfungen

Erhebungen mit ASV/ASD

Mit Hilfe des Verfahrens ASV/ASD werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Schuljahr verschiedene Erhebungen durchgeführt:

  • Erhebung der Daten zur Unterrichtssituation (US) zu Schuljahresbeginn
  • Erhebung der Daten zur Unterrichtsplanung (UP) im zweiten Schulhalbjahr
  • Erhebung der Ergebnisse der zentralen Abschlussprüfungen abhängig vom Zeitpunkt der schulartspezifischen Prüfungen