Altersteilzeit nach Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBG
Lehrkräfte in der Altersteilzeit im Blockmodell erhalten keine Altersermäßigungen.
Es wird kein Teilzeitantrag über ASV gestellt oder übermittelt.
Mit der Genehmigung des Antrags auf Altersteilzeitbeschäftigung ist die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.