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PKZ

Die Personenkennzahl (PKZ) wird durch das Kultusministerium für jede Lehrkraft eindeutig vergeben (im Gegensatz zur VIVA-Nummer, hier kann bei mehreren Dienstverhältnissen ggf. eine Lehrkraft mehrere VIVA-Nummern haben). Deshalb ist auf eine korrekte Führung der PKZ zu achten.

Die PKZ besteht aus

  • 2 Unterscheidungsziffern
  • 6 Ziffern für das Geburtsdatum, im Format TTMMJJ
  • 1 Prüfziffer

Buchstaben kommen in der Regel innerhalb von PKZs nicht vor. Im Bereich der GMS werden jedoch „temporäre PKZs“ mit Buchstaben verwendet.

Weitergehende Infos zur PKZ finden Sie auf der Berufsschul-spezifischen Doku.