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PKZ

Die Personenkennzahl (PKZ) wird durch das Kultusministerium für jede Lehrkraft eindeutig vergeben (im Gegensatz zur VIVA-Nummer, hier kann bei mehreren Dienstverhältnissen ggf. eine Lehrkraft mehrere VIVA-Nummern haben). Deshalb ist auf eine korrekte Führung der PKZ zu achten.

Die PKZ besteht aus

  • 2 Unterscheidungsziffern
  • 6 Ziffern für das Geburtsdatum, im Format TTMMJJ
  • 1 Prüfziffer

Buchstaben kommen in der Regel innerhalb von PKZs nicht vor. Im Bereich der GMS werden jedoch „temporäre PKZs“ mit Buchstaben verwendet.

Schulartspezifische Informationen zur PKZ

Berufliche Schulen & Berufliche Förderschulen

Berufliche Oberschule

Förderzentren & Schulen für Kranke

Grund- und Mittelschulen

Gymnasien, Abendgymnasien & Kollegs

Realschulen, Abendrealschulen & Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung