Mit dem Update auf die ASV-Version 2.12.463 wurde die Information auskunftsberechtigt durch Auskunftssperre ersetzt. Dabei wurde bei jeder/m Erziehungsberechtigten und jeder/m weiteren Erziehungsberechtigten, aus einem fehlenden Häkchen bei auskunftsberechtigt mit dem Update ein Häkchen bei Auskunftssperre gesetzt.
Über den Bericht Auskunftssperre können Sie sich pro Klasse eine Liste der Schülerinnen und Schüler ausgeben lassen, bei deren (weiteren) Erziehungsberechtigten eine Auskunftssperre eingetragen ist.
Da bei einigen Schulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler, bei denen für eine/n (weitere/n) Erziehungsberechtigte/n tatsächlich eine Auskunftssperre besteht, recht niedrig ist, können mit dem folgenden Konsistenzprüfungsmodul sämtliche Auskunftssperren entfernt werden.
Es ist zwingend erforderlich, dass direkt im Anschluss an die Ausführung der Konsistenzprüfung 2.1 vorliegende Auskunftssperren wieder eingetragen werden.
Bitte rufen Sie über Datei / Verwaltung / Schnittstellen die Konsistenzprüfung 2.1 auf und starten Sie das Modul, indem Sie im Untermenü Schüler die Funktion Sämtliche Auskunftssperren zurücksetzen auswählen:
Für die Ausführung der Funktion ist ein Hashcode erforderlich, den Sie bei Ihrem (Leuchtturm-)Multiplikator oder einem Mitarbeiter im Kernteam des StMUK erfragen können.
Nach der Eingabe des Hashcodes erfolgt zur Sicherheit noch eine Nachfrage.
Mit Nein kann die Konsistenzprüfung beendet werden.
Mit Ja wird die Konsistenzprüfung fortgesetzt. Es öffnet sich der Bericht Auskunftssperre, der die bei den (weiteren) Erziehungsberechtigten eingetragenen Auskunftssperren ausgibt.
Bitte speichern Sie diesen Bericht ab und/oder drucken Sie ihn aus. Schließen Sie den Bericht anschließend.
Falls Sie den Bericht weder gespeichert noch gedruckt, sondern versehentlich geschlossen haben, besteht bei der folgenden Nachfrage wieder die Antwortoption Nein die Konsistenzprüfung vorzeitig zu beenden.
Nach der Bearbeitung der Daten wird ausgegeben, wie viele Auskunftssperren entfernt wurden. Tragen Sie bitte sofort ggf. vorliegende Auskunftssperren wieder ein.
Sobald Sie die Auskunftssperren nachgepflegt haben, können Sie die Eintragungen über den Bericht Auskunftssperre prüfen.