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Auskunftssperre

Eine verordnete Auskunftssperre kann im Schülermodul im Reiter Anschriften bei den Unterreitern zu den jeweiligen Erziehungsberechtigten vermerkt werden.
Dabei verhängt die Schule diese Auskunftssperre nicht selbstständig, sondern setzt Maßnahmen und Informationen um, die z.B. über das Familiengericht und Jugendsozialamt an die Schulen weitergegeben werden. Mögliche Gründe für eine Auskunftssperre sind Verfügungen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht und einer Inobhutnahme eines minderjährigen Schülers und Unterbringung bei Pflegeeltern oder in einer Wohngruppe.

Falls Sie eine Auskunftssperre erfassen, melden Sie diese Änderung bitte umgehend über die ASD-Schnittstelle unter Übermittlung an ASD über den Button Schülerdaten nach ASD. Nur so kann über ASV/ASD sichergestellt werden, dass die nächste Schule, welche den Schüler aus ASD abholt, diese wichtige Information erhält.
Das gleiche Vorgehen gilt für das Entfernen der Auskunftssperre.

Ein Verweis auf den Schülerakt kann im Reiter Grunddaten vermerkt werden.