Hauptansprechpartner
In ASV muss für jeden Schüler ein Hauptansprechpartner angegeben sein. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten im Reiter Anschriften:
Eine der beiden erziehungsberechtigten Personen: Eintragung auf dem jeweiligen Unterreiter der Erziehungsberechtigten
Ein Wohnheim als Hauptansprechpartner: Eintragung auf dem Unterreiter
weitere Anschrift
Ein Verweis auf den Schülerakt kann im Reiter Grunddaten vermerkt werden.