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Hauptansprechpartner

In ASV muss für jeden Schüler ein Hauptansprechpartner angegeben sein. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten im Reiter Anschriften:

  • Eine der beiden erziehungsberechtigten Personen: Eintragung auf dem jeweiligen Unterreiter der Erziehungsberechtigten
  • Ein Wohnheim als Hauptansprechpartner: Eintragung auf dem Unterreiter weitere Anschrift

Ein Verweis auf den Schülerakt kann im Reiter Grunddaten vermerkt werden.