Hauptansprechpartner
In ASV muss für jeden Schüler ein Hauptansprechpartner angegeben sein. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten im Reiter Anschriften:
Eine der beiden erziehungsberechtigten Personen: Eintragung auf dem jeweiligen Unterreiter der Erziehungsberechtigten

Ein Wohnheim als Hauptansprechpartner: Eintragung auf dem Unterreiter
weitere Anschrift 
Ein Verweis auf den Schülerakt kann im Reiter Grunddaten vermerkt werden.