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Eine Schülerin oder einen Schüler löschen

Wurde eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel im Rahmen der Neuanmeldung in die ASV eingepflegt und tritt dann doch nicht an der Schule an, sollte dieser Datensatz wieder aus der ASV gelöscht werden.

Informationen zum Löschen von Schülerinnen und Schülern

In der Amtlichen Schulverwaltungssoftware ASV besteht die Besonderheit, dass das Löschen immer schuljahresübergreifend wirkt.
Wird ein Schüler z. B. im Planungsschuljahr gelöscht, wird dieser nicht nur aus diesem Schuljahr entfernt, sondern vollständig aus dem gesamten Datenbestand gelöscht. Dadurch verschwindet die Schülerin bzw. der Schüler auch aus:

  • dem aktuellen Schuljahr
  • allen vorherigen und zukünftigen Schuljahren

Dies kann zu unerwartetem Datenverlust führen, insbesondere wenn die Schülerin bzw. der Schüler in der Vergangenheit bereits geführt wurde.

Schülerin oder Schüler wurde noch nicht bei ASD angemeldet

Wurde die Schülerin oder der Schüler offline erfasst oder über eine Schnittstelle importiert, ist der Datensatz in der Regel noch nicht bei ASD angemeldet, es besteht also auf ASD-Seite noch keine Verknüpfung zwischen Datensatz und der eigenen Schule. In diesem Fall kann die Schülerin bzw. der Schüler im Schülermodul über das rote X in der Iconleiste gelöscht werden.

Schülerin oder Schüler wurde bereits bei ASD angemeldet

Wurde der Schülerdatensatz bereits mit ASV abgeglichen, zum Beispiel über die manuelle Suche beim Anlegen des Datensatzes, dann muss erst die Verknüpfung zwischen Schule und ASD-Datensatz aufgehoben werden, indem man den Schüler-Reset in der Konsistenzprüfung 2.1 ausführt. Anschließend kann die Schülerin bzw. der Schüler im Schülermodul über das rote X in der Iconleiste gelöscht werden.

Schülerin oder Schüler wurde bereits bei einer US-Übermittlung gemeldet

Sobald die Schülerin oder der Schüler im Rahmen der Meldung zur Unterrichtssituation nach ASD übermittelt worden ist, muss ein Austritt erfasst werden.