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Rücktritt

Für die Erfassung des Rücktritts muss unterschieden werden, in welcher Jahrgangsstufe die Schülerin bzw. der Schüler zurücktritt.
Grundsätzlich werden die unterrichteten Fächer gelöscht und neu aufgebaut, so dass unter Umständen die Unterrichtsdaten nachbearbeitet werden müssen. Beim Klassenwechsel zwischen Klassen unterschiedlicher Jahrgangsstufen wird insbesondere der Besondere Unterricht von Schülerinnen und Schülern gelöscht. Daher muss dieser vorab notiert und nach dem Klassenwechsel ggf. neu eingetragen werden.
ASV erzeugt bei der Ausführung des Rücktritts automatisch einen Laufbahneintrag, dieser muss hinsichtlich der Zusatzinfo kontrolliert werden, je nachdem ob es sich um einen freiwilligen Rücktritt oder einen Pflichtrücktritt handelt.

Rücktritt aus den Jahrgangsstufen 6 bis 11

Im Schülermodul wird die neue Klasse ausgewählt:

Anschließend wird die Sicherheitsfrage bestätigt:

Sollte das Planungsschuljahr bereits angelegt sein, kann die Schülerin bzw. der Schüler auch im Planungsschuljahr in die entsprechende Zielklasse der neuen Klasse versetzt werden:

Rücktritt in der Kursphase der Oberstufe

  • Rücktritt aus Jahrgangsstufe 12 in Jahrgangsstufe 11: Der Rücktritt wird wie ein Rücktritt aus den Jahrgangsstufen 6 bis 11 durchgeführt. Dabei wird eine Klasse der Jahrgangsstufe 11 ausgewählt. Sämtliche Oberstufendaten werden gelöscht.