Innerhalb von ASV erhalten Sie nach einer Datenprüfung immer unmittelbar Hilfe über die Dokumentation unter www.asv.bayern.de. Das Video zeigt die beiden Möglichkeiten:
Beispiel: Sie erhalten nach einer Datenprüfung im Bereich Lehrkräfte den folgenden Hinweis:
Erfahrungsgemäß ist der Bildungsgang und/oder die Jahrgangsstufe der Klassengruppe zu löschen. In einer Klasse mit der Klassenart ORG sollten zum Zeitpunkt der US-Abgabe keine Bildungsgänge und/oder Jahrgangsstufen angegeben werden. Wechseln Sie in das Modul Klasse und löschen Sie bei allen Klassen des Typs „ORG“ einen Eintrag Ausbilundgsrichtung UND Jahrgangsstufe.
Erfahrungsgemäß ist die Ganztägige Betreuung des Schülers oder die Klassenbesonderheit der Klasse zu korrigieren. Wird bei der Klasse die Klassenbesonderheit Gebund. Ganztagsbetrieb verwendet, so muss beim Schüler bei Ganztägige Betreuung auch G verwendet werden. Bei einer Datenprüfung wird für jeden Schüler eine eigene Meldung ausgegeben, so dass hier die Korrektur unbedingt über die Sammeländerung (wie zu sehen) durchgeführt werden sollte:
Mit Hilfe der Sammeländerung lassen sich - wie gezeigt- deshalb auf relativ einfach Art und Weise die PL-Meldungen korrigieren ohne jeden Schüler einzeln aufrufen zu müssen.
Realschule: F_dst_dst_schluessel_0007: Die Anzahl der Abgänger/Absolventen aus der 10. Jahrgangsstufe liegt deutlich unter der Anzahl der Schüler der 10. Klasse, die im Vorjahr von der Schule zur US gemeldet wurden.
Gymnasium: F_dst_dst_schluessel_0008: Die Anzahl der Abgänger/Absolventen aus der 12. Jahrgangsstufe liegt deutlich unter der Anzahl der Schüler der 12. Klasse, die im Vorjahr von der Schule zur US gemeldet wurden.
Bitte prüfen Sie die Eintragungen in ASV im vorangehenden Schuljahr. Falls Sie alles richtig erfasst haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt und fordern Sie eine PL-Ausnahme an. Bitte schicken Sie einen Screenshot der Fehlermeldung (Fehlertext und Korrekturhinweis) mit und begründen Sie die Abweichung kurz.
Erfahrungsgemäß ist der Eintrag bei der Teilnahme am Religions-/Ethikunterricht zu korrigieren. Ein Schüler kann am Religions-/Ethikunterricht EV nur dann teilnehmen, wenn er das Unterrichtsfach Ev belegt. Bei der Teilnahme am Religions-/Ethikunterricht ist EV angegeben, der Schüler belegt jedoch das Unterrichtsfach K.
Die PL schlägt zu unrecht an, wenn bei einem Schüler bei einem P- oder W-Seminaren zum Religionsunterricht dieser von dem normalen Religionsunterricht und damit der Angabe bei Teilnahme Religions-/Ethikunterricht abweicht.
Beispiel: Ein Schüler der Oberstufe belegt neben dem Relgionsunterricht Ev das P- und/oder W-Seminar in Kath. Religionslehre.
Lösung: Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen bezüglich einer PL-Ausnahme direkt an das Landesamt, die speziell für Ihre Schule eine PL-Ausnahme erstellt. Schildern Sie in der E-mail kurz ihren Fall und benennen Sie die betroffenen Schüler und Unterrichtsfächer.
Bitte ersetzen Sie den ungültigen Wert durch einen gültigen.
Bei der Gültigkeitsprüfung für den Bereich Schülerfach erhalten Sie den Hinweis, dass ungültige Schülerfächer gefunden worden sind:
Da es sich um Einträge einer zentral bereitgestellten Werteliste handelt, kann eine Schule die Korrektur zunächst nicht direkt in der Anwendung ASV vornehmen. Die Korrektur muss deshalb über die Konsistenzprüfung 2.1 unter System → Schülerfach Gültigkeit durchgeführt werden:
Vor der Durchführung der Prüfung müssen abhängige Informationen händisch entfernt werden, da die Konsistenzprüfung an diesen Stellen bewusst nicht eingreifen soll (da diese Informationen eine Schule vielfach bewusst gesetzt hat):
Zur leichteren Analyse kann der Filter „fachgleich“ eingesetzt werden, der nur Schülerfächer auflistet, die überhaupt einen Eintrag an dieser Stelle besitzen.
Anschließend bereinigt die Konsistenzprüfung das ungültig gewordene Fach.